21.4545 · Interpellation · 2021-12-16
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Bundesverwaltung ist mit rund 40 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer der grössten Arbeitgeberin der Schweiz. Sie hat in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, Mehrsprachigkeit, Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Chancengleichheit von Mann und Frau eine grosse Verantwortung. Die Analyse attestiert dem Bund in seiner Arbeitgeberrolle ein sehr hohes Niveau erreicht zu haben. Dem Bundesrat als oberster Arbeitgeber, der Bundesverwaltung, sowie dem Personalamt, attestiere ich eine grosse Bereitschaft, im Arbeitsmarkt auch Menschen mit einer Beeinträchtigung integrieren zu wollen. Diese Einschätzung bestätigt sich auch im Bericht von Ecoplan vom 5. Januar 2021
Bezugnehmend auf den Bericht "Corporate Social Responsibility und jenem von Ecoplan "Gleichstellungsmassnahmen Bundesverwaltung und bundesnahe Betriebe", bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Personen mit einer Beeinträchtigung arbeiten im Rahmen der IV-Arbeitsversuche in der Bundesverwaltung und in bundesnahen Betrieben?
2. In wie vielen Fällen wurde ein Arbeitsverhältnis im Rahmen eines IV-Arbeitsversuchs wieder abgebrochen? Und aus welchen Gründen?
3. Wie viele Personen mit einer Beeinträchtigung sind je in der Bundesverwaltung und in bundesnahen Betrieben integriert, respektive haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag?
4. Welche konkreten Anstrengungen (Schulungen, Konzepte, gesetzliche Vorgaben, Anreizsysteme, Förderprämien und Betreuungspauschalen) wurden bisher umgesetzt?
5. Welche konkreten Anstrengungen wurden bisher umgesetzt, damit die Arbeitsbedingungen für Menschen mit einer Beeinträchtigung, analog deren für Menschen ohne Beeinträchtigungen, kongruent sind (Bundesverwaltung und bundesnahe Betriebe)?
6. Welche konkreten Anstrengungen wurden bisher umgesetzt, in der Arbeit für alle gefördert wird?
bezugnehmend auf Menschen mit einer Beeinträchtigung:
a. Chancengleichheit
b. Lohngleichheit
c. Bedürfnisse unterschiedlicher Altersstufen
d. Bedürfnisse unterschiedlicher Lebensabschnitte
e. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
f. Bauliche Massnahmen
g. Anschaffung von geeigneter Hard- und Software zur Bedienung von Computern
7. Welche Schritte hat der Bundesrat eingeleitet, damit die Empfehlungen im Bericht von Ecoplan zur Förderung eines inklusiven Arbeitsumfeldes umgesetzt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat verfügt nicht über die entsprechenden Informationen zu den bundesnahen Betrieben, deshalb betreffen die folgenden Antworten ausschliesslich die Bundesverwaltung. Es ist auch zu beachten, dass die Berechnung des Sollwertes für den Anteil von Menschen mit Behinderung auf rund 24'000 Mitarbeitenden aller Bereiche der Bundesverwaltung mit Ausnahme der Staatsaufgaben Verteidigung und Grenzwachtkorps basiert. Dieser Anteil bezieht sich nur auf Personen für deren berufliche Integration resp. Reintegration auf Antrag der Verwaltungseinheiten Mittel aus dem Kredit für besondere Personalkategorien abgetreten wurden.
Zu Fragen 1 und 2
Im 2020 haben 25 Personen einen IV-Arbeitsversuch ohne Arbeitsverhältnis in der Bundesverwaltung absolviert. Es musste ein IV-Arbeitsversuch aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden.
Zu Frage 3
2020 waren 234 Mitarbeitende mit Behinderungen unbefristet angestellt. 21 Prozent davon wurden von extern integriert.
Zu Frage 4
Alle in der Frage erwähnten Anstrengungen werden umgesetzt. Im Konzept "Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen der Bundesverwaltung" sind Begriffe definiert, Ziele, Handlungsfelder, Massnahmen (wie z. B. das Anreizsystem Mittelzuteilung für die berufliche Integration) und Zuständigkeiten beschrieben. Dieses Konzept wurde im 2021 aktualisiert.
Zu Frage 5
Braucht jemand aufgrund der Behinderung mehr Zeit, um die Aufgaben zu erfüllen, kann gemäss Art. 38a der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) ein Leistungslohn vereinbart werden. Sind Mitarbeitende mit Behinderungen auf mehr Betreuung angewiesen, damit sie ihre Leistung erbringen können, kann der Verwaltungseinheit für den erhöhten Betreuungsaufwand eine Pauschale abgetreten werden.
Zu Frage 6
In der Bundesverwaltung gilt der Grundsatz der Chancen- und Lohngleichheit für alle aktuellen und potentiellen zukünftigen Mitarbeitenden, unabhängig ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Sprachgemeinschaft, Behinderungen, sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Arbeit soll so organisiert werden, dass Menschen mit Behinderungen diese leisten können. Je nach Behinderung können unterschiedliche Aspekte wichtig sein. Führungskräfte werden darauf hingewiesen und diesbezüglich beraten und unterstützt. Bei Neubauten und Grosssanierungen ist das Bundesamt für Bauten und Logistik zuständig, dass die SIA-Normen 500 "Hindernisfreie Bauten", verbindlich eingehalten werden. Für die individuelle Anpassung eines Arbeitsplatzes können bauliche Massnahmen getätigt und/oder Hilfsmitteln gestützt auf Art. 21 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) bereitgestellt werden. Behinderungsbedingte Spezialhard- und -software kann über die IT-Integrationsmanager der Verwaltungseinheiten bestellt resp. installiert werden.
Zu Frage 7
Die Empfehlungen des Berichts wurden überprüft. Um die Förderung der beruflichen Integration in der Bundesverwaltung noch zu verstärken, sind konkrete Umsetzungsvorschläge für ein inklusives Arbeitsumfeld erarbeitet worden. Diese sollen die Möglichkeiten noch besser aufzeigen und die Integrationsbeauftragten und HR-Verantwortlichen dabei unterstützen, die Führungskräfte in den Verwaltungseinheiten für ihre wichtige Rolle in diesem Thema zu sensibilisieren.
Antwort des Bundesrates.