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21.4558 · Interpellation · 2021-12-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Den neuen Massnahmen des Bundesrates zur Eindämmung der neuen Pandemiewelle fehlt es einmal mehr an Kohärenz. Überdies benachteiligen sie die Schweizer Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Grenzgängerinnen und Grenzgängern, insbesondere was die Anforderungen für die Einreise in unser Land betrifft.

Seit dem 6. Dezember müssen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in ein benachbartes EU-Land, aber nicht in ein sogenanntes Grenzgebiet reisen, bei der Wiedereinreise in die Schweiz einen negativen PCR-Test vorlegen, ein Einreiseformular ausfüllen und sich in den folgenden vier bis sieben Tagen einem weiteren Test unterziehen und dessen Ergebnis dem Kanton melden.

Auch Geimpfte und Genesene müssen sich dem Test unterziehen und diesen aus der eigenen Tasche bezahlen.

Im Gegensatz dazu reisen die Grenzgängerinnen und Grenzgänger weiterhin frei in die Schweiz ein, weil sie in den Grenzgebieten wohnen. Ohne jegliche Kontrolle und ohne einen negativen Test vorweisen zu müssen. Dies auch, wenn sie vor der Einreise in die Schweiz einen Monat in Südafrika gewesen sind.

Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger werden also im Vergleich mit den Grenzgängerinnen und Grenzgängern von ihrer Regierung diskriminiert. Dies ist unhaltbar.

Ich frage den Bundesrat:

- Gedenkt der Bundesrat unverzüglich damit aufzuhören, die Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in ihr Land einreisen, im Vergleich mit den Grenzgängerinnen und Grenzgängern zu diskriminieren? Oder will er die Grenzgängerinnen und Grenzgänger weiterhin bevorzugt behandeln?

- Wie will der Bundesrat prüfen, dass Personen, die mit dem Auto oder mit dem Zug in die Schweiz einreisen und behaupten, sie kämen aus dem Grenzgebiet (und damit keiner Testpflicht unterliegen), auch wirklich aus der Ortschaft kommen, die sie angeben? Die einreisende Person könnte beispielsweise in Rom gewesen sein, aber, um Formulare und Test zu umgehen, vorgeben, sie komme aus Mailand.

- Warum müssen Personen, die sich haben impfen lassen und damit ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie geleistet haben, wie die Ungeimpften die beiden Tests bei der Einreise aus der eigenen Tasche berappen? Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, er frustriere damit die Geimpften zusätzlich und schade damit einer ohnehin schleppend vorangehenden Impfkampagne?

- Hätten sich die Einschränkungen für Schweizer Reisende und weitere heutige und künftige Einschränkungen vermeiden lassen, wenn die Schweiz früher angefangen hätte, die dritte Dosis zu verimpfen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 3. Die Grenzgängerinnen und Grenzgänger tragen wesentlich zur Beibehaltung der Funktionsfähigkeit von kritischen Infrastrukturen in den Grenzregionen bei, namentlich im Gesundheitswesen oder innerhalb der Versorgungskette mit Lebensmitteln. Mit dem Entscheid, Grenzgängerinnen und Grenzgänger von grenzsanitarischen Massnahmen zu befreien, berücksichtigt der Bundesrat den engen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Austausch in den Grenzregionen. Gleichzeitig waren angesichts des Auftretens der Omikron-Variante grenzsanitarische Massnahmen gegenüber Einreisenden notwendig, um die Ausbreitung der ansteckenden Virusvariante in der Schweiz zu Beginn bestmöglich zu verzögern. Der Bundesrat hat diese Schutzmassnahmen mit Entscheid vom 16. Februar 2022 wieder aufgehoben, für Nachbarstaaten gelten keine Beschränkungen mehr für die Einreise in die Schweiz.

Reisende sollten in einer Pandemie grundsätzlich mit Anpassungen der Einreiseregeln rechnen, sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland. In Anbetracht der Situation erachtet es der Bundesrat als richtig, dass einreisende Personen für die geforderten Tests selbst aufkommen müssen. Vor dem wissenschaftlich erhärteten Hintergrund, dass die neue Virusvariante Omikron den Impfschutz partiell umgehen kann, wurden auch vollständig Geimpfte sowie Personen mit Auffrischimpfung bis zum 21. Januar 2022 in die Testpflicht eingeschlossen.

2. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kann bei mit dem Personenwagen oder dem Zug in die Schweiz einreisenden Personen risikobasiert und stichprobenmässig kontrollieren, ob ein negatives Testergebnis vorliegt und ob die Kontaktdaten erfasst worden sind. Hierbei sind die Mitarbeitenden des BAZG auf die Angaben der reisenden Personen angewiesen. Mitgeführtes Reisegepäck oder allfällige im Ausland gekauften Waren können zusätzliche Hinweise zum Aufenthaltsort geben. Zur Verhinderung einer grenzüberschreitenden Ausbreitung des Coronavirus stehen jedoch in erster Linie die reisenden Personen in der Pflicht, die grenzsanitarischen Massnahmen umzusetzen, unabhängig davon, ob sie kontrolliert werden oder nicht. Eine systematische Kontrolle aller Einreisenden erscheint im Vergleich mit eigenverantwortlichem Handeln der aus Nachbarländern Einreisenden als nicht verhältnismässig.

4. Vor Auftreten der Omikron-Variante gab es keine Anzeichen, dass der Impfschutz für doppelt geimpfte Personen namentlich mit der Delta-Variante massiv abgenommen hätte. Mit Auftreten der Omikron-Variante im November 2021 wurden dringliche Schutzmassnahmen notwendig. Die damals verfügbaren Daten enthielten ausreichend Hinweise darauf, dass sich die neu aufgetauchte Variante im Vergleich zur Delta-Variante dem Impfschutz entziehen kann. Es zeigte sich, dass dieser Impfschutz nach einer Auffrischimpfung nachweislich zumindest kurzfristig deutlich ansteigt. Deswegen empfehlen die Eidgenössische Impfkommission (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Auffrischimpfung seit dem 26. November 2021 allen Personen ab 16 Jahren für Pfizer, beziehungsweise 18 Jahren für Moderna ab sechs Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung. Das Intervall für die Auffrischimpfung nach Abschluss der Grundimmunisierung wurde am 21. Dezember 2021 auf 4 Monate reduziert.

Antwort des Bundesrates.

Neue Anti-Covid-Massnahmen. Schweizer Reisende sind gegenüber Grenzgängerinnen und Grenzgängern benachteiligt | Lexipedia | Lexipedia