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21.4595 · Motion · 2021-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, dass Akquisitionen ausserhalb des Leistungsauftrags der Post dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt und zuhanden der verantwortlichen Parlamentskommission begründet werden müssen. Die Eignerstrategie ist entsprechend anzupassen.

Begründung

Die Post will bis 2030 rund 1,5 Milliarden Franken in Übernahmen im Digitalbereich investieren. Allein für 2021 investiert das Unternehmen 230 Millionen Franken für entsprechende Akquisitionen. Damit bewegt sie sich neu in Märkten, die teilweise ein sehr hohes Risiko bergen. Gemäss Medienberichten hat die Post zurzeit 22 Akquisitionen im Visier; 10 davon sind in "Vorabklärung", die in 1 bis 3 Monaten realisiert werden könnten. Obwohl die Post damit finanziell in neue Dimensionen und in bereits gut versorgte Märkte vorstösst, geniesst sie im Rahmen der vagen strategischen Ziele des Bundesrates weitgehend freie Hand. Laut Postgesetz überprüft er periodisch nur Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs. Die von der Post angepeilten Bereiche wie Aussenwerbung und Bürosoftware gehören nicht zu diesem Service Public.

Angesichts der neuen finanziellen Dimensionen und der erhöhten Risiken für das Volksvermögen genügt die bisherige ex-post Kontrolle durch den Bundesrat nicht mehr. Ist der Schaden erst einmal entstanden, dann stehen nämlich nicht nur der Verwaltungsrat der Post, sondern auch Bundesrat und letztlich das Parlament in der Verantwortung. Es ist deshalb angezeigt, dass die Post künftig vor Akquisitionen ausserhalb ihres Kernauftrags mit einer gewissen finanziellen Tragweite und Risikoklasse die Genehmigung durch den Bundesrat einholt. Entsprechend müssten die Marktchancen und -risiken nachvollziehbar dokumentiert werden. Das Parlament ist mindestens einmal pro Jahr zu informieren.

In Konkretisierung der vom National- und Ständerat überwiesenen Motion 20.4328 "Service Public stärken" soll der Bundesrat deshalb beauftragt werden, die entsprechenden Gesetzesänderungen für die engere Begleitung der Akquisitionspolitik der Post durch die Aufsichtsbehörde in die Wege zu leiten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss der Corporate Governance-Strategie des Bundes steuert der Bundesrat die bundesnahen Unternehmen wie die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er grundsätzlich keinen Einfluss. Die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates. Die strategischen Ziele enthalten aber gewisse Leitplanken, darunter Vorgaben zum Unternehmensrisikomanagementsystem sowie Kriterien für Beteiligungen und Akquisitionen. Gemäss den strategischen Zielen 2021-2024 erwartet der Bundesrat auch von der Post, dass sie den Eigner frühzeitig und regelmässig über die strategische Weiterentwicklung (inkl. bedeutender Kooperationen und Veräusserungen) informiert.

Jedes Jahr nach Abschluss des Geschäftsjahres muss der Verwaltungsrat der Post dem Bundesrat Rechenschaft über die Einhaltung der Ziele ablegen.

Der Bundesversammlung kommt im Rahmen ihrer Aufsicht über die Regierungstätigkeit eine Mitwirkung bei der Steuerung der verselbständigten Einheiten des Bundes zu (Art. 28 Abs. 1 und 1bis ParlG). Die zuständigen parlamentarischen Sachbereichskommissionen werden daher jeweils auch bei der Erarbeitung der strategischen Ziele konsultiert und die parlamentarischen Aufsichtskommissionen werden jährlich über die Erreichung der strategischen Ziele informiert.

Die Post steht vor grossen Herausforderungen wie dem Rückgang der Briefmengen und der Schaltertransaktionen sowie dem Niedrigzinsumfeld und dem eingeschränkten Geschäftsmodell von PostFinance (Kredit- und Hypothekarvergabeverbot). Die Ertragskraft von Post und PostFinance schwindet rasch. Vor diesem Hintergrund entwickelte die Post ihre Strategie für die Jahre 2021-2024. Hauptbestandteile davon sind Investitionen in den Bereichen Kommunikation und Logistik, Effizienz- und Preismassnahmen sowie die Drittnutzung von Poststellen.

Die Post kann nebst den Grundversorgungsleistungen weitere Dienstleistungen erbringen, solange diese mit dem Unternehmenszweck gemäss Artikel 3 des Postorganisationsgesetzes vereinbar sind.

Gestützt auf diese Ausführungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die strategischen Ziele für die Post massgebende Kriterien für Akquisitionen beinhalten. Eine gesetzliche Vorgabe, wonach Akquisitionen ausserhalb des Leistungsauftrags der Post dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen sind, würde den Corporate Governance-Grundsätzen des Bundes widersprechen. Ebenso käme es zu einer Vermischung der Verantwortlichkeiten zwischen der Unternehmensleitung und dem Bund als Alleinaktionär der Post.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.