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21.4599 · Postulat · 2021-12-16

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) sowie der dazugehörigen Verordnung, eine Statistik über die angeordneten Massnahmen geführt werden könnte. Diese könnte vom Bundesamt für Statistik erfasst und publiziert werden analog etwa zu den Straftaten im Bereich häuslicher Gewalt.

Begründung

Mit den PMT-Massnahmen erhält die Polizei neue Instrumentarien im präventiven Bereich, dabei ist aber noch unklar, ob diese Mittel häufig oder selten zum Einsatz gelangen werden. Mittels Statistik kann ein Überblick geschaffen werden, wie häufig diese Massnahmen angeordnet werden, welche Massnahmen dabei im Zentrum stehen und wie viele Personen davon betroffen sind.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesamt für Polizei fedpol wird statistische Daten über angeordnete PMT-Massnahmen sammeln und diese entsprechend kommunizieren. Der Dienst ÜPF veröffentlicht jährlich eine Statistik über die im abgelaufenen Kalenderjahr angeordneten Überwachungen sowie über die erteilten Auskünfte. In dieser werden auch die Anzahl der Mobilfunklokalisierungen terroristischer Gefährderinnen und Gefährder ausgewiesen. Die Forderung des Postulates ist somit bereits erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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