21.4602 · Interpellation · 2021-12-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW verteilt jedes Jahr Gelder zur Absatzförderung in der Höhe von rund 60 Millionen Franken. Diese Gelder werden auch für Kommunikationskampagnen eingesetzt, zum Beispiel von der Proviande oder den Schweizer Milchproduzenten. Deren Werbemassnahmen vermitteln ein einseitiges und zum Teil irreführendes Bild der Schweizer Landwirtschaft, welches aus Sicht des ökologischen Handlungsbedarfs und einer bedarfsgerechten Ernährung nicht mehr zeitgemäss ist. Der Bundesrat hat sich laut den Pariser Klimazielen zu einer massiven Reduktion der Klimabelastung ausgesprochen.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Muss der Einsatz von Bundessubventionen nicht grundsätzlich konform sein mit den Umweltzielen Landwirtschaft und insbesondere mit den Klimazielen des Bundesrates? Wenn nein, warum nicht?
2. Werden für die Vergabe von Bundessubventionen für Werbemassnahmen vertragliche Vereinbarungen geschlossen? Wenn nein, warum nicht?
3. Wie gedenkt der Bundesrat im Bereich Absatzförderung in der Landwirtschaft künftig sicherzustellen, dass die verbindlichen Umwelt- und Klimaziele Landwirtschaft des Bundes nicht durch externe Werbemassnahmen konterkariert, bzw. unterlaufen werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Im Aktionsplan 2021-2023 zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 will der Bundesrat, basierend auf der langfristigen Klimastrategie 2050, die Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung aktualisieren. Diese bildet zusammen mit dem Aktionsplan Biodiversität eine wichtige Grundlage für die Politik des Bundesrats. Die Unterstützung der Absatzförderung für Schweizerische Agrarprodukte bezweckt spezifisch die Schaffung und Förderung einer Konsumpräferenz zu Gunsten inländischer Erzeugnisse.
Der Bundesrat hat dazu bereits mehrfach dargelegt, weshalb er diese Massnahme als gerechtfertigt erachtet, wie etwa im Zusammenhang mit der Motion 19.3354 Glättli "Keine Absatzförderung von Fleisch mit Steuergeldern, auch aus Gründen des Klimaschutzes"oder der Interpellation 20.4666 Bertschy "Widersprüchliche Steuergeldverwendung bei den Absatzförderungsinstrumenten in der Landwirtschaftspolitik beenden". Im Zusammenhang mit dem Milchmarkt ist zudem zu berücksichtigen, dass die Schweiz aufgrund ihrer Produktionsvoraussetzungen ein ideales Land für die Milchproduktion ist, und dass Käse das wichtigste Exportprodukt der Schweizer Landwirtschaft darstellt.
Zu den Fragen im Einzelnen:
1. Die Vereinbarkeit der Subventionen des Bundes mit den Umweltzielen Landwirtschaft und den Klimazielen ist wichtig. Der Bundesrat stellt aber fest, dass die Bereitstellung und der Konsum von Nahrungsmitteln rund 28 Prozent der gesamten Umweltbelastungen des Endkonsums ausmachen und damit noch vor den Bereichen Wohnen und private Mobilität liegen. Über die Hälfte der Umweltbelastung der Ernährung fällt im Ausland an. Um die Umweltbelastung der Schweiz zu senken, ist die gesamte Lieferkette einschliesslich der Importe zu berücksichtigen, sowie die Wirkung der Absatzförderung auf diese. Die Förderung einer Präferenz für inländische Produkte gegenüber importierten Produkten wirkt sich aber nicht zwingend auf den Umwelteffekt des Gesamtkonsums aus: Weil für die inländischen Erzeugnisse oft höhere Preise zu bezahlen sind, wirkt die Bevorzugung inländischer Erzeugnisse nicht unbedingt konsumerhöhend.
2. Finanzhilfen werden gemäss Artikel 16 des Subventionsgesetzes (SR 616.1) in der Regel durch Verfügung gewährt. Der Bundesrat legt gemäss Artikel 12 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) die Kriterien für die Verteilung der Mittel fest. Er hat die Kriterien in der Landwirtschaftlichen Absatzforderungsverordnung (SR 916.010) definiert, und gemäss Art. 16 dieser Verordnung werden die Finanzhilfen mittels Verfügung festgelegt. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag kann insbesondere abgeschlossen werden, wenn die zuständige Behörde über einen erheblichen Ermessensspielraum verfügt, oder wenn ausgeschlossen werden soll, dass der Empfänger einseitig auf die Erfüllung der Aufgabe verzichtet. Dies ist vorliegend nicht der Fall.
3. Die Absatzförderung unterstützt den Agrarsektor dabei, den Konsumentinnen und Konsumenten die Qualität und Vorteile der Schweizer Produkte zu vermitteln.
Antwort des Bundesrates.