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Geldüberweisungen von Asylbewerbern und Migranten in ihre Herkunftsländer. Wo stehen wir?

21.4605 · Interpellation · 2021-12-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Am 22. Mai 2020 rief die Schweiz dazu auf, Diaspora-Geldüberweisungen in Länder mit niedrigem Einkommen offen zu halten. Darin hiess es, dass "viele im Ausland lebende Migrantinnen und Migranten regelmässig einen Teil ihres Einkommens an ihre Familien in der Heimat überweisen".

Laut dem Bundesrat sind "Rücküberweisungen die Lebensgrundlage für viele Familien" und machen vor allem in afrikanischen Ländern einen wesentlichen Teil des BIP aus. Daher ersuche ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie hoch sind die ungefähren Rücküberweisungen von Asylbewerbern und anderen Migranten in der Schweiz an ihre Verwandten in deren Herkunftsländern? Wie sieht es mit den Ländern aus, die für die Migrationsaussenpolitik der Schweiz prioritär sind?

2. Auf welche nationale oder internationale Rechtsgrundlage stützte sich der Bundesrat bei seinem Aufruf bzw. auf welche Norm stützt sich die Unterstützung der Schweiz für diese Rücküberweisungen?

3. Der Bundesrat hat angekündigt, diese Geldsendungen von Asylbewerbern und weiteren Migranten an ihre Familien zu unterstützen. Wie verhält es sich bei Asylbewerbern und Migranten, die von Nothilfe, Sozialhilfe oder anderen staatlichen Unterstützungsleistungen abhängig sind?

4. Im Aufruf des Bundesrates wurde die Absicht angekündigt, Informationskampagnen für Asylbewerber und Migranten zu diesem Thema zu praktizieren. Hat der Bund solche Kampagnen durchgeführt? Wenn ja, welche und zu welchen Kosten?

5. Laut dem Bundesrat tragen Rücküberweisungen zu den Zielen der Agenda 2030 bei. Welche rechtliche und politische Bedeutung hat die Agenda 2030 für die Schweiz? Ist diese für die Schweiz rechtlich oder politisch bindend?

6. Ziel 20 des UNO-Migrationspaktes sieht vor, "Rücküberweisungen schneller, sicherer und billiger zu machen". Teilt der Bundesrat diese Vision? Wenn ja, welche Massnahmen wird er dazu in Zukunft umsetzen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die weltweiten Rücküberweisungen (Rimessen) belaufen sich laut Weltbank jährlich auf rund 700 Milliarden Dollar. Rund 550 Milliarden davon fliessen in Entwicklungs- und Schwellenländer. Sie sind mehr als dreimal so hoch wie die weltweiten öffentlichen Ausgaben für Entwicklungshilfe (APD) und - China ausgenommen - mehr als 50 Prozent höher als die ausländischen Direktinvestitionen. Rimessen stärken die nationale Wirtschaft der Herkunftsländer von Migrantinnen und Migranten und decken die Grundbedürfnisse von Millionen von Familien.

1. Aus der Schweiz wurden laut Bundesamt für Statistik und Schweizerischer Nationalbank 2020 schätzungsweise über 7 Milliarden Franken an Rimessen ins Ausland geschickt. Genauere Aufschlüsselungen liegen nicht vor. Es werden keine Daten bezüglich des Status der Senderinnen und Sender von Rücküberweisungen erfasst.

2. Da Rücküberweisungen ein Sicherheitsnetz für Millionen von Menschen sind, lancierte die Schweiz im Mai 2020 mit Grossbritannien den "Call to Action (CtA): Remittances in Crisis - How to Keep them Flowing". Dies geschah aufgrund von Prognosen der Weltbank, die für 2020 infolge der Pandemie einen drastischen Rückgang der Rimessen prognostizierte. Der CtA kam im Rahmen der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2017-2020 zustande (vgl. Kap. 3.2.3 sowie 5.3.5.1). Die Thematik bleibt auch unter der IZA-Strategie 2021-2024 aktuell (vgl. Kap. 3.5.3). Synergien bestehen auch mit der Arbeit der Schweiz im Rahmen der G20 (Global Partnership for Financial Inclusion) sowie der Agenda 2030.

3./4. Der CtA ruft Herkunfts- und Zielländer von Migrantinnen und Migranten sowie Finanzdienstleister dazu auf, Massnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Krise auf die Rücküberweisungen zu ergreifen. Ein Bericht vom Juni 2021 zeigt, wie daraufhin viele Behörden Gesetze angepasst und Reformen eingeführt haben, um solche Geldtransfers weiterhin zu ermöglichen (knomad.org > Covid-19 Call to Action > Stocktaking Paper). Die Rimessen sanken dann 2020 weniger stark als befürchtet. In der Schweiz wurde dem Aufruf Folge geleistet, indem es Rücküberweisungsanbietern erlaubt war, ihre Dienstleistungen auch während des Lockdowns zur Verfügung zu stellen. Es wurden keine Informationskampagnen dazu durchgeführt.

5./6. Zur Frage bezüglich Agenda 2030 verweist der Bundesrat auf seine Antwort vom 19. Mai 2021 auf die Ip. 21.3188 Streiff-Feller "Agenda 2030 und völkerrechtliche Verpflichtungen". Gemeinsam mit allen UNO-Mitgliedstaaten hat sich die Schweiz politisch verpflichtet, die Agenda 2030 umzusetzen. Dies beinhaltet auch das Ziel 10c., bis 2030 die Transaktionskosten für Rimessen auf unter 3 Prozent zu senken. Die Schweiz trägt zur Umsetzung dieses Ziels über verschiedene IZA-Projekte bei, welche die Digitalisierung und Kostensenkung von Rücküberweisungen fördern.

Das Parlament hat die Positionierung der Schweiz zum UNO-Migrationspakt sistiert, um die Schlussfolgerung der parlamentarischen Subkommission zu Soft Law abzuwarten. Der Bundesrat bekräftigt in der Botschaft zum UNO-Migrationspakt (BBl 2021 359) seine Position vom 10. Oktober 2018, wonach die Zustimmung zum UNO-Migrationspakt im Interesse der Schweiz ist.

Antwort des Bundesrates.

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