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21.4620 · Interpellation · 2021-12-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf die Interpellation 21.4322, die unter anderem wissen wollte, ob sich der Bundesrat vorstellen kann, ein Familiengericht einzuführen, antwortete der Bundesrat wie folgt: "Als bisher einziger Kanton hat der Kanton Aargau Familiengerichte geschaffen. Ob weitere Kantone dem aargauischen Vorbild folgen werden, bleibt abzuwarten."

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass es als Entscheidungsgrundlage für die restlichen Kantone und den Bund als obersten Gesetzgeber von Interesse ist zu wissen, ob sich die 2013 geschaffenen Familiengerichte bewähren?

2. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass in Anbetracht des Umstands, eine erste Auslegeordnung betreffend einer weitergehenden Revision des gesamten Familienverfahrensrechts bevorsteht, es angezeigt ist, eine solche Evaluation zeitnah vorzunehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu den Fragen 1 und 2:

Wie in der Antwort auf die Interpellation 21.4322 Trede "Fair aufgeteilte elterliche Sorge bei Trennungen und Scheidungen" ausgeführt, ist der Bundesrat der Ansicht, dass vor einer Revision des Familienverfahrensrechts unter Einschluss des Organisationsrechts eine Gesamtschau über die bestehende Situation in den Kantonen notwendig ist.

Eine erste Auslegeordnung dazu ist im Rahmen der Erfüllung der Postulate 19.3478 Schwander "Kinderbelange ernst nehmen" und 19.3503 Müller-Altermatt "Weniger Verletzungen beim Kampf ums Kind. Massnahmen für das Wohl von Kind, Mutter und Vater" vorgesehen. Dabei werden insbesondere die Erfahrungen aus dem Kanton Aargau, aber auch die laufenden Arbeiten in anderen Kantonen zur Schaffung von Familiengerichten und vergleichbare Ansätze berücksichtigt werden können. So hat sich beispielsweise kürzlich im Rahmen der Arbeiten zur Revision der kantonalen Verfassung der Verfassungsrat des Kantons Wallis für die Schaffung von Familiengerichten ausgesprochen.

Was den Zeitplan angeht, beabsichtigt der Bundesrat, im Laufe dieses Jahres eine Bestandsaufnahme der in den Kantonen bestehenden bzw. laufenden Projekte der spezifischen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern und Familien in Trennung vorzunehmen. Verschiedene Kantone sind derzeit daran, die Einführung von alternativen Konfliktlösungsmethoden als Etappe in gerichtlichen Familienverfahren zu prüfen (wie z.B. angeordnete Mediation oder angeordnete Beratung).

Antwort des Bundesrates.