21.4622 · Motion · 2021-12-17
Departement des Innern
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, verbindliche Regelungen zu erlassen, damit betroffene Behörden (z.B. BLV, Zollbehörden und kantonale Veterinärämter) im Zusammenhang mit Welpenimport und Welpenhandel rasch und unkompliziert mit ausländischen Behörden Daten und Informationen austauschen können, um tierquälerischen Welpenhandel zu verhindern.
Begründung
Die Schweiz ist ein attraktives Land für den skrupellosen Welpenhandel. Mehr als die Hälfte der jährlich etwa 50 000 neu registrierten Hunde kommt aus dem Ausland. Viele werden unter schlimmsten Bedingungen gezüchtet und gehalten. Diese Tiere werden oft viel zu früh von der Mutter und den Geschwistern getrennt, sind daher schlecht sozialisiert, krank und geschwächt. Die Muttertiere vegetieren unter erbärmlichen Umständen vor sich hin. Eine im Oktober 2021 auf SRF publizierte Recherche zeigte, dass die Schweizer Kantonstierärzte seit Jahren eine solche skrupellose Hundehandelsfirma mit Firmensitz in der Slowakei auf dem Radar haben, welche im grossem Stil meist kranke Welpen in die Schweiz verkauft: Zwischen Juni 2019 und Februar 2021 haben die Kantonstierärzte bei 500 erfassten Datensätzen dieser Firma in 70 Prozent der Fälle (=350 Fälle) Unregelmässigkeiten gefunden. Daraufhin wurde vom BLV bei der St. Galler Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Widerhandlung gegen das Tierseuchen- und das Tierschutzgesetz sowie Urkundenfälschung eingereicht. Allerdings nützt eine Strafuntersuchung in der Schweiz allein relativ wenig, vielmehr müssten die slowakischen Behörden informiert werden und direkt am Firmensitz intervenieren. Aufgrund der Datenschutz-Rechtslage in der Schweiz wird eine Übermittlung der Informationen zum Hundehandel an die Slowakei aber verunmöglicht; der Datenschutz steht über dem Tierschutz, was in Anbetracht des Tierleids nicht nachvollziehbar ist. Die Übermittlung der Daten ist gegenwärtig nur mit einem Amtshilfegesuch (des Landes wo sich der Geschäftssitz der betreffenden Firma befindet) an die Schweiz möglich, was umständlich und viel zu langwierig ist, um rasch gegen fehlbare Hundehändler aktiv zu werden. Diese unnötige Bürokratie verhindert, dass mutmasslich kriminellen Hundehändlern im Ausland das Handwerk gelegt wird, obwohl deutliche Tierschutzverstösse bekannt sind. Darum ist eine rasche und unbürokratische internationale Zusammenarbeit der Behörden in Zucht-, Herkunfts-, Transit-, und Verkaufsländern nötig.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.