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21.4631 · Motion · 2021-12-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, analog zur Behandlung, auch in der Prophylaxe einen klaren Prozess zur Evaluation des medizinischen Nutzens von Covid-19-Therapien zu etablieren (inklusive der beteiligten Instanzen und deren Verantwortlichkeiten) und so einen frühzeitigen Zugang zu ermöglichen.

Begründung

In der Schweiz besteht derzeit ein klar geregelter Prozess zum Einsatz von Therapien in der Behandlung von Covid-19 (Empfehlung der Clinical Care Group, Listung Annex 5, Feststellungsverfügung durch Swissmedic). Dies ermöglicht den frühzeitigen Zugang zur Behandlung vor dem Abschluss der Prüfung der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit und der Erteilung der Zulassung durch Swissmedic. Ein entsprechender Prozess für die Prophylaxe fehlt jedoch derzeit. Und dies, obwohl der Bedarf unbestrittenerweise vorhanden ist.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit des Anliegens. Therapien mit antiviralen monoklonalen Antikörpern, die sich derzeit in der Entwicklung befinden, könnten eine Covid-19-Prophylaxe ermöglichen. Personen mit einer Immunschwäche und einem hohen Risiko für schwere Verläufe, die nach einer Impfung keine ausreichende Immunität entwickelt haben oder eine Kontraindikation gegen eine Impfung aufweisen, könnten davon profitieren.

Das Anliegen der Motion ist jedoch bereits weitgehend erfüllt. Analog zur Behandlung von Covid-19 mit Arzneimitteln ist auch die frühe Versorgung der Schweiz mit Arzneimitteln zu Prophylaxe-Zwecken bereits konkret angegangen worden. Zur Evaluation des medizinischen Nutzens besteht bereits ein Prozess mit Einbezug der Clinical Care Group, in der die führenden Infektiolog/innen und Intensivmediziner/innen der Schweiz die Bedürfnisse der Intensivpflege-Einheiten in den Spitälern konsolidieren und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) damit beratend zur Seite stehen.

Während der Bundesrat die vorliegende Motion aufgrund der dargelegten Gründe ablehnt, beantragt er die konnexen und gleichlautenden Motionen 21.4632 Herzog Verena sowie 22.3005 Motion SGK-N "Besserer Schutz vor Covid-19 für Personen mit geschwächtem Immunsystem aufgrund von Krebserkrankungen und chronischen Erkrankungen" zur Annahme. Im Rahmen der Umsetzung soll der Zugang und die Beschaffung von Arzneimitteln für die Prophylaxe durch den Bund ermöglicht werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.