21.4635 · Interpellation · 2021-12-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In den letzten 20 Jahren sind Textilien von einem Gebrauchsgegenstand zum Wegwerf-Artikel geworden. Die Tragedauer von Kleidern ist um 40 Prozent gesunken. Dafür hat sich die weltweite Produktion verdoppelt. Die billige und schnelllebige Fast-Fashion-Industrie hat immense Schattenseiten. Prekäre Arbeitsbedingungen und gesundheitsschädigende Umweltbelastungen prägen die globalen Lieferketten.
2018 haben deshalb das Bundesamt für Umwelt (BAFU) gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie den Verbänden Swiss Textiles und amfori die Initiative "Nachhaltige Textilien Schweiz" als Multi-Stakeholder-Dialog gestartet. Daraus ist das Programm "Sustainable Textiles Switzerland 2030 (STS 2030)" entstanden, das einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) im Schweizer Textil- und Bekleidungssektor entlang der gesamten Wertschöpfungskette leisten will.
Die am Programm beteiligten Unternehmungen und Verbände setzen sich im Rahmen ihrer Eigenverantwortung in einem vorbildlichen Prozess für die Reduktion der Treibhausgasemissionen, die Förderung fairer Löhne und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen, die Förderung innovativer Geschäftsmodelle (Kreislaufwirtschaft) und die Transparenz über soziale und ökologische Nachhaltigkeitsinformationen als Voraussetzung für verantwortungsvolle Kaufentscheide ein.
Auch im "Green Deal" der EU ist der Textilsektor ein zentrales Thema. Durch eine "Textilstrategie" sollen die Umweltauswirkungen des Textilsektors entlang der gesamte Wertschöpfungskette vermindert werden. Es stellen sich folgende Fragen:
- Wie können die durch das "Sustainable Textiles Switzerland 2030 (STS 2030)"-Programm entwickelten Massnahmen und Innovationen auch für Textil-Unternehmen (Produktion, Handel, Verkauf) genutzt werden, die nicht am Programm beteiligt sind?
- Bestehen seitens des Bundesrates Bestrebungen, Good-Practice-Modelle im Textilbereich zu einem späteren Zeitpunkt in allgemeinverbindliche Regeln zu überführen?
- Inwiefern beeinflusst die EU-Textilstrategie den von der Schweiz eingeschlagenen Weg des Multi-Stakeholder-Dialogs?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten hat und nutzt die Schweiz, um die Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) auch im grenzüberschreitenden Onlinehandel mit Textilien zu stärken?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Teilnahme am Multi-Stakeholder-Programm Sustainable Textiles Switzerland 2030 (STS 2030) steht allen Akteuren offen. Getragen wird STS 2030 indessen vom Privatsektor, und zwar gemeinsam von den drei Verbänden Swiss Textiles, amfori und Swiss Fair Trade. Die an STS 2030 beteiligten Akteure verpflichten sich, aktiv zur Erreichung der Ziele beizutragen und einen Jahresbeitrag zu entrichten. Als Gegenleistung können sie Dienstleistungen und Unterstützung in Anspruch nehmen und ein Netzwerk nutzen. Die im Rahmen des Programms entwickelten Massnahmen und Innovationen kommen in erster Linie den Akteuren zugute, die sich aktiv an STS 2030 beteiligt haben. Zweifellos wird aber auch die Textilbranche als Ganzes davon profitieren. STS 2030 veröffentlicht beispielsweise Studien und Empfehlungen.
2. Der Bundesrat beabsichtigt derzeit nicht, Good-Practice-Modelle im Textilbereich in allgemeinverbindliche Regeln zu überführen. Es gibt jedoch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Sie stellen Empfehlungen für verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten dar. Der Bundesrat erwartet von den Unternehmen in der Schweiz, dass sie gemäss diesen Leitsätzen eigenverantwortlich Massnahmen ergreifen und ihre Verantwortung in der gesamten Lieferkette sowie gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten wahrnehmen. Zu berücksichtigen ist dabei auch der OECD-Leitfaden zur Sorgfaltsprüfung in der Bekleidungs- und Schuhwarenindustrie. Einige Länder haben verbindliche Massnahmen eingeführt, so z.B. Frankreich mit einer erweiterten Produzentenverantwortung.
3. Die Textilstrategie der EU ist noch nicht verabschiedet. Sie wird aber voraussichtlich Massnahmen in folgenden Bereichen beinhalten: Verbesserung der Rahmenbedingungen für nachhaltige und kreislauffähige Textilien mit Ökodesign, Verwendung von Recyclingmaterialien, Ausschluss von gefährlichen Chemikalien sowie die weltweite Verbesserung der Markttransparenz. Als Instrumente sind beispielsweise die Innovationsförderung und eine erweiterte Produzentenverantwortung vorgesehen. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in der EU mit Interesse und wird, sobald die EU neue Bestimmungen einführt, eine Übernahme prüfen. Die Ziele der Initiative Sustainable Textiles Switzerland 2030 entsprechen grösstenteils den Stossrichtungen der EU in diesem Bereich.
4. Aktuell bestehen keine rechtlichen Vorgaben, welche die nachhaltige Herstellung oder kreislauffähige Gestaltung von Textilien aus dem grenzüberschreitenden Onlinehandel verbindlich regeln oder entsprechende Deklarationspflichten vorsehen.
Neue Bestimmungen zur erweiterten Produzentenverantwortung im Onlinehandel und zu ökologischen Anforderungen an Produkte werden im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zur parlamentarischen Initiative 20.433 ("Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken") diskutiert.
Antwort des Bundesrates.