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21.4647 · Motion · 2021-12-17

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Weiterentwicklung der Armee mit dem Ziel eines Sollbestandes von 80 000 Armeeangehörigen vorzusehen.

Begründung

In seinem Armeebericht 2010 hatte der Bundesrat einen Sollbestand von 80 000 Armeeangehörigen vorgesehen. Er legte darin dar, dass eine moderne Armee von Spezialistinnen und Spezialisten, die mit technologisch hochstehendem Material ausgerüstet sind, ihren Auftrag mit diesem Bestand erfüllen kann. Seither ist die Lage mit dem überhandnehmenden Risiko hybrider Konflikte wie auch dem starken Anstieg von Risiken im Cyberbereich noch komplexer geworden. Die Verwendung immer anspruchsvollerer Waffensysteme erfordert eine flexiblere und auf jede einzelne Aufgabe zugeschnittene Ausbildung, wie schon in der Botschaft von 2010 ausgeführt wurde. Die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) hat gezeigt, dass die Strukturen der Armee künftig beweglicher sein müssen. Eine solche Beweglichkeit wird nur erreicht, wenn die für diese komplexen Aufgaben nötigen Talente gewonnen werden und kleine Bestände bestens ausgerüsteter klassischer Truppen beibehalten werden.

Die Probleme der Bestandessicherung wie auch die in der Covid-19-Krise augenscheinlich gewordene Notwendigkeit, unser Dienstpflichtsystem grundlegend zu überprüfen, bedingen auch, dass die Frage des Bestandes unserer Armee überdacht und die Aufgabenverteilung im System von Armee, Zivilschutz und Zivildienst überprüft wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz trägt dem Wandel in der Konfliktaustragung Rechnung und wird sich künftig verstärkt auf hybride Konflikte ausrichten. Dies wird auch im neuen Bericht des Bundesrates zur Schweizer Sicherheitspolitik vom 24. November 2021 als Ziel vorgegeben. Die Armee muss demnach im ganzen Spektrum hybrider Bedrohungen sowie bei anhaltenden Spannungen in der Lage sein, das Land, die Bevölkerung und die Infrastrukturen wirksam zu schützen. Damit die militärischen Fähigkeiten besser einem hybriden Konfliktbild entsprechen, hat der Bundesrat am 15. Mai 2019 entschieden, die Bodentruppen künftig stärker auf mobile, modular einsetzbare sowie einheitlicher ausgerüstete Einsatzverbände auszurichten. Dazu gehört auch die Stärkung der Cyber-Fähigkeiten der Armee, die kontinuierlich ausgebaut werden.

Am 18. März 2016 legten National- und Ständerat die Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Armee und damit auch den Sollbestand von 100 000 Armeeangehörigen fest. Bei einer Senkung des Sollbestandes um 20 000 müsste das Leistungsprofil der Armee angepasst werden. Das würde die Fähigkeiten und die Bereitschaft der Armee im ganzen Spektrum von Einsätzen reduzieren, von der Unterstützung der zivilen Behörden bis zur Verteidigung in einem bewaffneten Konflikt. Beispielsweise erfordert ein wirksamer physischer Schutz kritischer Infrastrukturen in Zeiten erhöhter Spannungen eine hohe Anzahl Armeeangehöriger. Eine Reduktion des Armeebestands würde insbesondere die Durchhaltefähigkeit bei Einsätzen, die Wochen oder Monate dauern können, einschränken. Eine Senkung des Sollbestandes ist deshalb aus sicherheitspolitischer Sicht nicht angezeigt; die Armee muss in einem breiten Spektrum an Bedrohungen und Gefahren rasch und flexibel einsetzbar und entsprechend ausgerüstet sein.

Der Einsatz von Armee und Zivilschutz zur Unterstützung der zivilen Behörden bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zeigt, dass das aktuelle Bereitschaftssystem und die Mobilmachung funktionieren; ergänzend hat auch der Zivildienst die zivilen Behörden unterstützt. Sämtliche Einsätze von Armee, Zivilschutz und Zivildienst wurden durch das Ressourcenmanagement Bund koordiniert, geprüft und entschieden.

Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass die Bestände der Armee und des Zivilschutzes mit dem heutigen Dienstpflichtsystem auf Dauer voraussichtlich nicht gesichert werden können. Weil die Bestände des Zivilschutzes bereits jetzt gefährdet sind, hat der Bundesrat am 30. Juni 2021 im Rahmen des ersten Teils des Berichts zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz Massnahmen zur Verbesserung der Zivilschutzbestände ergriffen. Massnahmen zur Stabilisierung der Armeebestände werden im Zusammenhang mit dem Schlussbericht zur Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) bis Mitte 2023 geprüft. Mögliche Varianten für langfristige Anpassungen des Dienstpflichtsystems werden im zweiten Teil des Berichts zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz ausgeführt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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