21.7215 · Fragestunde. Frage · 2021-03-03
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Im Dezember 2020 veröffentlichte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Ergebnisse einer Untersuchung, die bei den Krankenzusatzversicherern durchgeführt worden war. Die Kontrollen der FINMA deckten 50 Prozent des Marktes ab und zeigten auf, dass mehrere Leistungserbringer den Zusatzversicherungen ungerechtfertigte Beträge in Rechnung stellen.
Beabsichtigt der Bundesrat, eine Untersuchung durchzuführen, um den Schaden zu eruieren, den die Versicherten (durch eine allfällige Erhöhung der Prämien) dadurch erlitten haben?
Stellungnahme des Bundesrates
Weder der Bundesrat noch die FINMA verfügen über die Kompetenz, allfällige Verantwortlichkeiten von Ärzten oder Spitälern festzustellen oder über Ersatzansprüche von Versicherten infolge allfällig zu hohen Prämien zu befinden. Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden gegenüber den Leistungserbringern sind die Kantone. Soweit am Bundesrat hat dieser Massnahmen eingeleitet, um die Zusammenarbeit der Bundesbehörden bei der Versicherungsaufsicht zu intensivieren insbesondere mit dem Ziel, die Transparenz bei den Abrechnungen zu fördern.