21.7233 · Fragestunde. Frage · 2021-03-03
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In der Debatte zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz hat der Bundesrat häufig wiederholt, dass sich die Mieterinnen und Mieter von Geschäftslokalen mit ihren Vermieterinnen oder Vermietern arrangieren würden und dass das Gesetz nicht notwendig sei.
Verfügt der Bundesrat über Zahlen zu den Mieterinnen und Mietern von Geschäftslokalen, die heute mit ihren Mietenzahlungen in Verzug sind?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)