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21.7239 · Fragestunde. Frage · 2021-03-04

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss der Radio- und Fernsehverordnung (Art. 67f) ist die Rückerstattung der Abgabe nur bei Unternehmen möglich, die einen Umsatz von weniger als einer Million Franken erzielen. Unternehmen, deren Umsatz höher ist, können von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen.

- Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, dass Finanzhilfen, die aufgrund von Covid-19 gewährt werden, zur Bezahlung dieser Abgabe verwendet werden können?

- Beabsichtigt er, für diese Unternehmen vorübergehend Ausnahmen vorzusehen, insbesondere bei Härtefällen?

Rückerstattung der Radio- und TV-Abgabe an Unternehmen, die von Covid-19 betroffen sind | Lexipedia | Lexipedia