21.7270 · Fragestunde. Frage · 2021-03-09
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf die Interpellation 13.3295 hat der Bundesrat in Aussicht gestellt, den Zufallsfund gemäss Artikel 278 StPO in die Aufzählung der Katalogdaten gemäss Artikel 269 Absatz 2 StPO aufzunehmen.
Wieso hat er das in der laufenden Revision (19.048) nicht umgesetzt?