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21.7309 · Fragestunde. Frage · 2021-03-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im Dezember 2020 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) dahingehend angepasst, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten der Covid-19-Impfung übernimmt. Der Teil der Bevölkerung, der keinen gesetzlichen Status hat, hat jedoch keine OKP. In einigen Kantonen haben ausserdem Personen, die Schulden bei der OKP haben, nur in medizinischen Notfällen Anspruch auf Versorgung.

- Hat der Bundesrat Vorkehrungen getroffen, damit sich diese Bevölkerungsgruppen impfen lassen können?

- Wenn ja, welche?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)