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21.7361 · Fragestunde. Frage · 2021-03-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In der Covid-19-Impfstrategie des BAG und der EKIF wird das Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von BGP (besonders gefährdeten Personen) priorisiert. Innerhalb dieser Priorisierung kommt das Personal von Alters- und Pflegeheimen an erster Stelle zum Zug, die Spitexdienste erst an vierter.

Ist der Bundesrat bereit, das Personal der Spitex und der privaten Pflege dem Personal von Alters-und Pflegeheimen gleichzuordnen?

Beide betreuen und pflegen sie dieselben gefährdete

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Frage, welche Personen bei den anfangs begrenzten Impfstoffmengen prioritär geimpft werden sollen, hat die Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit mit der am 17. Dezember 2021 verabschiedeten Impfstrategie eine Empfehlung zuhanden der Kantone abgegeben. Nach den besonders gefährdeten Personen sind die Mitarbeitenden der Spitex als Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt in der zweiten Priorisierungsgruppe eingeordnet. Innerhalb dieser Gruppe wurden Berufsgruppen definiert, die logistisch einfach erreichbar und gleichzeitig mit den besonders gefährdeten Personen geimpft werden können. Da es sich bei Alters- und Pflegeheimen um Gemeinschaftseinrichtungen handelt, die in der Pandemie besonders stark von Ausbrüchen betroffen waren, ist es angemessen und sinnvoll, dieses Pflegepersonal gleichzeitig mit den Bewohnerinnen und Bewohnern zu impfen. Das Expositionsrisiko und Ausbruchsrisiko im Spitexbereich wird hingegen als etwas geringer eingeschätzt, so dass das Spitexpersonal etwas in der Regel nach dem Personal von Alters- und Pflegeheimen geimpft wird.