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21.7376 · Fragestunde. Frage · 2021-05-31

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hält noch immer an der praxisfremden Vorgabe von 10m2/Pers. für Proben fest.

Das verunmöglicht vor allem grösseren Musikvereinen zu proben bzw. auch Konzerte zu veranstalten.

Das widerspricht der Absicht von Lockerungen für kulturelle Anlässe:

- wie lange hält der Bundesrat an diesen unsäglichen Vorgaben noch fest und mit welchen Grundlagen?

- wie ist diese Vorgabe von 10m2 entstanden, aufgrund welcher Erfahrungen?

- wann ist der nächste Lockerungsschritt vorgesehen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seinem Öffnungsschritt vom 31. Mai 2021 die Vorgabe für Aktivitäten von Blasmusikvereinen von 25 auf 10 Quadratmeter verringert, obwohl keine Maske getragen werden kann. Das Virus wird durch Tröpfchen und Aerosole übertragen. Eine Übertragung durch Aerosole ist über weitere Distanzen möglich. Um diese Übertragung möglichst zu verhindern, wird eine Fläche von 10 Quadratmeter pro Person für Aktivitäten mit grossem Risiko der Aerosolbildung als sinnvolle Schutzmassnahme angesehen. Die Schweiz befindet sich in der Stabilisierungsphase. Noch nicht alle erwachsenen Personen sowie Kinder hatten Zugang zu einer Impfung. In dieser Phase besteht weiterhin das Risiko eines Anstiegs der Fallzahlen. Infektionsketten müssen daher rasch unterbrochen werden. Risikobehaftete Aktivitäten sind weiterhin nur mit Einschränkungen möglich. Diese Strategie hat der Bundesrat in die Konsultation geschickt, wo sie von den Kantonen, den Sozialpartnern sowie den parlamentarischen Kommissionen breite Unterstützung erhielt. Ein fünfter Öffnungsschritt soll - sofern es die epidemiologische Lage erlaubt - noch im Monat Juni 2021 erfolgen.