21.7446 · Fragestunde. Frage · 2021-06-02
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Kitas, SEB und TFO haben aufgrund der anhaltenden Covidsituation weniger Auslastung. Das Bundesamt für Sozialversicherungen spricht die Gelder, wenn Bedarf ausgewiesen ist. Als ausgewiesener Bedarf gilt bei Kitas, die ihr Angebot erhöhen, wenn die Platzzahl um einen Drittel aber im Minium um 10 erhöht wird.
- Wurde die Covid-19-Ausnahmesituation bei der Gesuchsstellung der Anstossfinanzierung berücksichtigt und wenn ja wie?
- Wenn Nein warum nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
Mit den Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung wird die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern gefördert. Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung müssen den Bedarf nach zusätzlichen Betreuungsplätzen ausweisen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird der Ausnahmesituation infolge der Covid-19-Pandemie angemessen Rechnung getragen.