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21.7475 · Fragestunde. Frage · 2021-06-02

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Auf Weisung der Bundesanwaltschaft durchsuchte die Polizei die Wohnungen von Klimaaktivist*innen und verhörte sie stundenlang zu einem offenen Brief des Klimastreiks vom Mai 2020. Auf die Frage 20.5257 tönte der Bundesrat an, dass eine Beschwerde wohl nicht mit dem in der Verfassung verankerten Recht auf Meinungsfreiheit vereinbar wäre.

- Wie wird der massive Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Personen gerechtfertigt?

- Wird das unverhältnismässige Vorgehen in der GPK untersucht werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Gegen die Verfasser des offenen Briefes wurde Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht wegen Verdachts der Aufforderung und Verleitung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten (Art. 276 StGB). Bei Verstössen nach Artikel 276 StGB handelt es sich um Offizialdelikte. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gestützt auf die Strafanzeige im Februar 2021 ein Strafverfahren eröffnet. Wie in solchen Fällen rechtlich vorgesehen und üblich, hat das EJPD vorgängig einen Antrag der BA zur Ermächtigung der Strafverfolgung gutgeheissen; die Ermächtigung kann nur verweigert werden, wenn gewichtige staatspolitische Gründe zur Wahrung der Landesinteressen dagegensprechen. Des Weiteren äussert sich der Bundesrat nicht zu laufenden Strafverfahren, diese liegen in der alleinigen Kompetenz der jeweiligen Strafverfolgungsbehörden. Auch zur Frage, ob sich die Geschäftsprüfungskommission GPK mit dem Fall befassen wird, kann sich der Bundesrat nicht äussern.

Wie rechtfertigt sich der massive Polizeieinsatz nach offenem Brief für "Militärstreik"? | Lexipedia | Lexipedia