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21.7479 · Fragestunde. Frage · 2021-06-02

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Markus Schefer vom 12. Mai zeigt auf, dass die bisherige Praxis der Zollbefreiung von Marktgütern in keiner Weise das Zollgesetz verletzt. (Quelle: rechtliche Beurteilung der neuen RL 16-07-20 Marktverkehr der eidgenössischen Zollverwaltung)

- Hat der Bundesrat Kenntnis von diesem Rechtsgutachten?

- Ist er bereit aufgrund dieses Rechtsgutachten die Anpassungen nochmals zu überdenken und eine Lösung für das Dreiland Basel zu suchen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements hat Kenntnis von diesem Rechtsgutachten. Die Eidgenössische Zollverwaltung, in deren Zuständigkeit die Richtlinie fällt, wird das Gutachten aufmerksam prüfen und sich mit dem Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt in Verbindung setzen, um die geplanten Änderungen im Bereich des Marktverkehrs zu besprechen.