21.7551 · Fragestunde. Frage · 2021-06-08
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die ehemalige Holländische Abgeordnete Ayaan Hirsi Ali legt in ihrem neuen Buch Zahlen vor, wonach die Zuwanderung aus muslimischen Ländern insbesondere via Asylschiene die Gewalt gegen Frauen in Europa erhöht habe. In 17.3931 hat der Bundesrat die Zunahme der Entwicklung der Gewalt- und Sexualdelikte durch Zuwanderer dargelegt.
Wie ist der heutige Stand der Dinge in der Schweiz?
Stellungnahme des Bundesrates
Im Jahr 2020 registrierte die Polizei in der Schweiz im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik 20 929 Personen, die wegen einer Straftat gegen Leib und Leben beschuldigt wurden. Gegenüber dem Jahr 2019 entspricht dies einer Zunahme von 2,6 Prozent, d. h., es wurden 539 Personen mehr registriert. Die Verteilung der beschuldigten Personen nach Nationalität und Aufenthaltsstatus ist zwischen 2019 und 2020 stabil geblieben:
- Schweizer Staatsangehörige: 2020: 49,9 Prozent; 2019: 50,5 Prozent;
- ausländische Personen der ständigen Wohnbevölkerung: 2020: 38,8 Prozent; 2019: 38,4 Prozent;
- Personen im Asylprozess: 2020: 4,3 Prozent; 2019: 4,2 Prozent;
- übrige ausländische Personen, die nicht zur ständigen Wohnbevölkerung gehören: 2020: 7,0 Prozent; 2019: 7,0 Prozent.
Die Polizei registrierte 5683 Personen im Jahr 2020, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle Integrität beschuldigt wurden. Gegenüber dem Jahr 2019 entspricht dies einer Zunahme von 5,7 Prozent, d. h., es wurden 308 Personen mehr registriert. Die Verteilung der beschuldigten Personen nach Nationalität und Aufenthaltsstatus ist zwischen 2019 und 2020 stabil geblieben:
- Schweizer Staatsangehörige: 2020: 49,4 Prozent; 2019: 49,5 Prozent;
- ausländische Personen der ständigen Wohnbevölkerung: 2020: 32,9 Prozent; 2019: 33,0 Prozent;
- Personen im Asylprozess: 2020: 4,5 Prozent; 2019: 4,3 Prozent;
- übrige ausländische Personen, die nicht zur ständigen Wohnbevölkerung gehören: 2020: 13,2 Prozent; 2019: 13,2 Prozent.
In der polizeilichen Kriminalstatistik wird weder die Religion einer geschädigten oder beschuldigten Person noch deren Migrationshintergrund erhoben.