21.7631 · Fragestunde. Frage · 2021-09-13
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Eine Impfsubstanz muss nach dem Hinweis von SWISSMEDIC streng intramuskulär gespritzt werden. Die einzige Überprüfung für diese Vorgabe ist dabei die Aspiration. Diese wird aber meistens nicht gemacht!
Die Patienten verlassen sich darauf, dass die Impfung sicher ist. Wenn die Aspiration nicht durchgeführt wird, handelt es sich dabei um eine Sorgfaltspflichtverletzung. Bei Komplikationen kann dann eine Anklage drohen.
Warum wird diese gefährliche Sorgfaltspflichtverletzung trotzdem gestattet?
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) ist bei intramuskulären Impfungen keine Aspiration nötig. Dies ist ebenfalls so im schweizerischen Impfplan beschrieben. Auf die Aspiration soll verzichtet werden, da eine solche bei Blutungsneigung zu mehr lokalen unerwünschten Impferscheinungen führen würde.