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21.7649 · Fragestunde. Frage · 2021-09-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Nach der Ausweitung der Zertifikatspflicht müssen Gäste von Restaurations- und Kulturbetrieben geimpft, getestet oder genesen sein, nicht aber das Personal.

Wer müsste ab 1. Oktober die Kosten für Tests übernehmen, falls Betriebe von ihren Angestellten ein Zertifikat am Arbeitsplatz verlangen?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Personal in Betrieben, zu denen der Zugang auf Personen mit Zertifikat beschränkt ist, muss entweder über ein Zertifikat verfügen oder eine Maske tragen. Arbeitgebende können ihr Personal zum Vorweisen eines Zertifikates verpflichten, wenn dies zum Schutz des andern Personals oder der Kundinnen und Kunden erforderlich ist. Eine solche Massnahme muss verhältnismässig sein, was jeweils bezogen auf das jeweilige Tätigkeitsfeld zu beurteilen ist. Wenn die Angestellten zur Vorlage eines Zertifikats verpflichtet werden, müssen Arbeitgebende die Kosten für die Tests von nicht geimpften und nicht genesenen Angestellten übernehmen oder vom Bund finanzierte repetitive betriebliche Testung gemäss kantonalem Konzept durchführen. Knüpfen Arbeitgebende erleichternde Massnahmen an das Vorliegen eines Zertifikats (etwa die Aufhebung der Maskentragpflicht) und bleibt die Erbringung der Arbeitsleistung mit Schutzmassnahmen auch den Arbeitnehmenden ohne Zertifikat möglich, besteht keine Pflicht zur Bereitstellung von Tests durch Arbeitgebende.