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21.7670 · Fragestunde. Frage · 2021-09-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im Vertrag steht: "Der Käufer - also die Bundesregierung - verzichtet hiermit auf alle Rechte und Rechtsmittel, die ihm nach dem Gesetz, nach dem Billigkeitsrecht oder anderweitig zustehen...". Weiter steht dort, dass "die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit noch nicht bekannt sind und dass er auch unerwünschte Wirkungen haben kann".

Die staatlich finanzierte Impfkampagne lässt glauben, dass die Covid-Impfung harmlos ist.

Was sagt der Bundesrat dazu?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat äussert sich nicht zum Inhalt der Verträge anderer Staaten mit Impfstoffherstellern. In der Schweiz durchlaufen auch während der Pandemie sämtliche Impfstoffe ein strenges und geregeltes Zulassungsverfahren, in welchem Daten zur Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit aus den klinischen Studien, inklusiv Langzeitstudien, genau analysiert werden. Dieses Verfahren wurde auch bei den in der Schweiz derzeit verimpften mRNA-Impfstoffen von Moderna und Pfizer/Biontech angewendet und garantiert, dass nur sichere, hoch wirksame und qualitativ einwandfreie Impfstoffe zugelassen werden. Um die Sicherheit der Covid-19-Impfstoffe kontinuierlich zu überwachen, sind zudem Meldungen von vermuteten Nebenwirkungen durch medizinische Fachpersonen an Swissmedic von zentraler Bedeutung. Beobachtete unerwünschte Impferscheinungen (UIE) oder Verdachtsfälle von UIE der Covid-19-Impfstoffe können durch pharmazeutische Firmen und medizinische Fachpersonen zeitnah bei Swissmedic gemeldet werden. Für diese Meldungen steht das Onlinetool "Elektronisches Vigilance-Meldesystem" zur Verfügung. Dieses Onlinetool garantiert die sichere Übertragung der sensiblen medizinischen Daten und ermöglicht die zeitnahe Bewertung durch Swissmedic und die regionalen Pharmacovigilance-Zentren. Dies trägt zu einer Verbesserung der Arzneimittelsicherheit für die Patienten in der Schweiz bei.

Antwort des Bundesrates.

Knebelverträge mit der Pharma-Industrie? II | Lexipedia | Lexipedia