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21.7694 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Es ist immer wieder die Rede vom drohenden Kollaps des Gesundheitswesens und einer übermässigen Belastung des Personals von Intensivstationen, welche COVID-Patienten betreuen. Die Statistiken zeigen jedoch zweifelsohne einen Abbau der Spitalpflegeplätze im Verlauf der letzten beiden Jahre.

Wie gedenkt der Bundesrat einen weiteren Bettenabbau zu verhindern?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Gesundheitswesen und damit die Bereitstellung von Spitalkapazitäten liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Bundesrat hat die Kantone mehrfach aufgefordert, sich auf einen möglichen Anstieg der Hospitalisationen im Herbst 2021 vorzubereiten und allenfalls zusätzliche Intensivkapazitäten als Reserve zu schaffen. Kurzfristig können zusätzliche Intensivpflegeplätze durch die Verschiebung von nicht dringlichen Eingriffen geschaffen werden! In diesem Fall wird das Spitalpersonal von anderen Stationen auf der Intensivstation eingesetzt. Dieser Schritt bedeutet eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung für die allgemeine Bevölkerung. Ferner ist zu betonen, dass diese Massnahme in der besonderen Lage lediglich die Kantone aufgrund ihrer Gesundheitsgesetze anordnen können. Aktuell werden 851 Intensivbetten betrieben, 873 Intensivbetten sind durch die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) zertifiziert. Zu Beginn der Pandemie waren 863 Intensivbetten durch die SGI zertifiziert. Die Regionalspitäler und deren Kapazitäten sind in den kantonalen Planungen integriert.

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