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21.7701 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die in der Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) festgelegten Belastungsgrenzwerte für Verkehrslärm werden von der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) überprüft. Vorgesehen war, dass die EKLB den Bericht zur Überprüfung der wissenschaftlichen Grundlagen der Verkehrslärm-Belastungsgrenzwerte in der ersten Jahreshälfte 2021 dem UVEK übergeben sollte (siehe Antwort auf 20.5527).

Das ist bis jetzt nicht geschehen.

Wann darf mit der Veröffentlichung des Berichts gerechnet werden?

Veröffentlichung des Berichts der EKLB zu den Verkehrslärm-Belastungsgrenzwerten | Lexipedia | Lexipedia