21.7706 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass der Anteil an emissionsstarken Neufahrzeugen bei denen 2020 ein Abwarten der Frist vermutet wurde, aktuell stark rückläufig ist und sich wieder den Werten von 2017 - 2019 annähert?
- Zieht er in Betracht, dass im Jahr 2020 die Corona-Sondereffekte sich verantwortlich zeigen - und nicht wie vermutet potentielle Missbräuche?
- Wie rechtfertigt sich vor diesem Hintergrund eine Fristerhöhung?