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21.7741 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In der Schweiz müssen sich ältere Autofahrer in regelmässigen Abständen ihre Fahrtauglichkeit bestätigen lassen. Ausländische Autofahrer können ohne Untersuchung frei in der Schweiz herumfahren.

- Hält dies der Bundesrat nicht für eine klare Diskriminierung der Bewohner der Schweiz?

- Wäre es denkbar, dass man für ältere Schweizer, z.B. einen Führerausweis nur für einen Rayon in der Umgebung des Wohnortes schaffen könnte?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat sieht in den Kontrolluntersuchungen keine Diskriminierung. Die medizinischen Anforderungen in der Schweiz zum Führen von Fahrzeugen sind mit jenen der Europäischen Union (EU) harmonisiert. Auch die EU-Staaten müssen sichersteilen, dass die Fahrzeugführenden die medizinischen Mindestanforderungen stets erfüllen. Dazu können sie entweder ärztliche Untersuchungen oder eine andere Art der Überprüfung vorschreiben. 19 EU-Staaten sowie die Schweiz sehen eine ärztliche Untersuchung vor. Der Bundesrat hat einen Führerausweis nur für die Umgebung des Wohnortes von Fahrzeuglenkenden bereits im Jahr 2016 eingeführt (Art. 34 der Verkehrszulassungsverordnung). Die kantonalen Strassenverkehrsämter können bereits heute einen auf ein Rayon beschränkten Führerausweis erteilen, wenn eine Arztperson bestätigt, dass die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer die noch erlaubten Fahrten sicher durchführen kann.

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