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21.7748 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Wir haben aktuell rund 40 000 mehrheitlich geimpfte Gäste aus Drittstaaten in der Schweiz, die seit Montag, 13. September 2021, keinen Zugang mehr zu touristischen Dienstleistungen wie Restaurants, Wellnessbereiche, Zoos, Schifffahrten etc. erhalten.

Wird der Bundesrat Gästen aus Drittstaaten mit einem Impfnachweis, welcher zur Einreise in die Schweiz berechtigt, auch den testfreien Zutritt zum gesamten touristischen Angebot gewähren (Restaurants, Zoos, Wellneshotels, Zoos etc.)?

Stellungnahme des Bundesrates

Seit dem 7. Juni 2021 können alle Personen, die mit einem von der Swissmedic zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen. Ab dem 20. September 2021 wird diese Regelung auf alle Impfstoffe ausgedehnt, die von der European Medicines Agency (EMA) zugelassen worden sind. Einem definierten Personenkreis mit festem oder vorübergehendem Wohnsitz in der Schweiz kann zudem ein Covid-Zertifikat ausgestellt werden, wenn Sie mit einem nur auf der WHO-Liste geführtem Impfstoff geimpft sind. Dies betrifft rückkehrende Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, in der Schweiz berufstätige EU-Drittstaatsangehörige, Mitarbeitende von internationalen Organisationen und akkreditiertes diplomatisches Personal, Studentinnen und Studenten. Damit wird die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch für Personen sichergestellt, die im Ausland geimpft wurden oder im Ausland genesen sind.