21.7817 · Fragestunde. Frage · 2021-09-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Wegen hoher Ansteckungszahlen liess der Bundesrat vom 18. Januar bis 28. Februar 2021 erneut Geschäfte zwangsschliessen. Der Verkauf von Schuhen wurde verboten, da sie der Bundesrat nicht als Güter des täglichen Bedarfs taxierte. lm Bundesland Bayern hat das Verwaltungsgericht im Frühjahr 2021 festgestellt, dass Schuhläden wie Lebensmittelgeschäfte dem täglichen Bedarf dienen und unverzichtbar sind.
Ist der Bundesrat bereit, Schuhe in Zukunft als Güter des täglichen Bedarfs zu klassifizieren?
Stellungnahme des Bundesrates
In der aktuellen Phase der Pandemie steht für den Bundesrat nicht die Vermeidung von Infektionen, sondern der Schutz des Gesundheitssystems im Vordergrund. Im Drei-Phasen-Modell hat er festgelegt, dass nur dann Massnahmen ergriffen werden sollen, wenn die Überlastung der Spitäler droht. Die bundesrätliche Strategie sieht zudem vor, dass in der gegenwärtigen Phase die Anwendung des Zertifikats im Vordergrund steht und wenn möglich auf generelle Schliessungen verzichtet werden soll. Dieser Maxime ist der Bundesrat in seinen jüngsten Entscheiden gefolgt. Zu betonen ist, dass auch im Frühjahr 2021 die Möglichkeit bestand, Schuhe zu kaufen. Viele Schuhgeschäfte haben Click-and-Collect Lösungen angeboten oder sind auf den Online-Handel ausgewichen. Den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann der Bundesrat nicht kommentieren.