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21.7832 · Fragestunde. Frage · 2021-09-20

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Bundesgerichturteil dürfen sich Kantone nur dann in nationale Abstimmungskämpfe einmischen, wenn sie überproportional vom Abstimmungsergebnis betroffen sind. Bei der Abstimmung über das CO2-Gesetz vom 13. Juni 2021 hat der CEO des Energiekonzerns AXPO, der sich zu fast 100 Prozent in staatlichem Besitz befindet, Pro-Inserate in nationalen Leitmedien geschaltet.

Wie beurteilt der Bundesrat solche Umgehungen des rubrizierten Bundesgerichtsentscheids über das Vehikel eines "staatsnahen Betriebs"?