21.7947 · Fragestunde. Frage · 2021-09-22
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Laut Mitteilung des BAG wird eine Verlängerung des Covid-Zertifikats für Genesene, analog den Geimpften, geprüft.
Für den Fall, dass eine Verlängerung mit dem Zertifikat der EU nicht kompatibel ist, ist der Bundesrat bereit, Genesenen aufgrund eines Immunitätsnachweises ein Zertifikat auszustellen, das national verwendet werden kann und analog dem Zertifikat für Geimpfte gültig ist?
Stellungnahme des Bundesrates
Studien zeigen, dass eine durchgemachte Infektion Personen in der Regel für mindestens sechs Monate vor einer Reinfektion mit den 2020er-Varianten oder der Alpha-Variante des Coronavirus schützt. Es gibt noch keine gesicherten Daten, wie lange eine Infektion vor einer Reinfektion mit neuen Varianten wie Delta schützt. Das BAG evaluieren laufend die aktuellsten Daten und Studien. Es gilt bei einer Verlängerung zu bedenken, dass die Dauer der Gültigkeit für ein Genesenenzertifikat durch die EU-Verordnung über das digitale Zertifikat auf 180 Tage festgelegt wird. Diese Gültigkeitsdauer kann nicht einseitig durch die Schweiz verlängert werden. Ansonsten würde die Anerkennung des Schweizer Zertifikats durch die EU gefährdet. Die Erarbeitung eines Schweizer Genesungszertifikats für die Anwendung ausschliesslich im Inland wurde im Rahmen der Einführung geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die technische Umsetzung dieses neuartigen Zertifikatstyps aufwändig ist. Der Bundesrat wird die Entwicklung in der EU eng verfolgen und prüft stets auch Alternativen.