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21.7998 · Fragestunde. Frage · 2021-11-29

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Bei militärischen Aktionen der Türkei gegen die Kurdinnen und Kurden im Nordirak in diesem Sommer waren immer wieder Siedlungsgebiete betroffen, Zivilistinnen und Zivilisten kamen ums Leben. Dabei soll es zum Einsatz von geächteten Chemiewaffen gekommen sein. So wird es von Journalistinnen und MR-Aktivistinnen und -aktivisten berichtet.

- Kennt der Bundesrat diese Vorwürfe?

- Ist ihm bekannt, ob Chemiewaffen eingesetzt wurden?

- Ist er bereit, eine internationale Aufklärung dieser Ereignisse zu fordern und zu unterstützen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat Kenntnis von entsprechenden Vorwürfen und verfolgt die Thematik weiterhin aufmerksam. Der Einsatz von chemischen Kampfstoffen für militärische Zwecke ist gemäss Chemiewaffenübereinkommen verboten. Sollten sich die Vorwürfe über den Einsatz von Chemiewaffen im Nordirak erhärten, kann die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) diese Vorfälle durch eine Erkundungsmission mit internationalen Inspektoren und Inspektorinnen untersuchen. Die Schweiz befürwortet unabhängige Untersuchungen durch die OPCW grundsätzlich und hat diese in der Vergangenheit wiederholt finanziell, technisch und materiell unterstützt. So ist etwa das Labor Spiez eines von weltweit 22 designierten Laboratorien der OPCW und steht der Organisation auf Anfrage für die Analyse von Proben zur Verfügung. Bis dato wurde keine Anfrage bezüglich der vorliegenden Anschuldigungen gestellt.