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21.8006 · Fragestunde. Frage · 2021-11-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bund muss einen Beitrag von 20,2 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV an die Versicherung leisten. Bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermögensanlage der AHV werden bei der Berechnung dieses Beitrags berücksichtigt (externe Managementgebühren, Gebühren der Depotbanken etc.), während dies bei anderen Ausgaben im Zusammenhang mit der Anlagetätigkeit (Stempelsteuer, Managementhonorare Fonds etc.) nicht der Fall ist.

Wie lässt sich diese Diskrepanz erklären?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

Beitrag des Bundes an die AHV: selektive Berücksichtigung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermögensanlage | Lexipedia | Lexipedia