21.8052 · Fragestunde. Frage · 2021-12-01
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Zur Beendigung der Coronavirus-Pandemie ist eine fast vollständige Immunisierung aller Menschen durch eine Impfung der schnellste und sicherste Weg.
- Welche Überlegungen hat der Bundesrat zu einer allgemeinen Impfpflicht bzw. Impfobligatorien gegen SARS-CoV-2 angestellt?
- Welchen Handlungsspielraum hat er gestützt auf das EpG?
- Unter welchen Voraussetzungen wäre er bereit, dem Parlament Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen zu beantragen?
- Welche Vor- bzw. Nachteile hätte eine Impfpflicht?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Impfung gegen Sars-CoV-2 ist in der Schweiz freiwillig. Ein Impfobligatorium ist nicht vorgesehen. Das Epidemiengesetz sieht vor, dass die Kantone, bei Vorliegen einer erheblichen Gefahr, Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären können. Der Bund kann die Impfung für diese Gruppen gestützt auf das Epidemiengesetz ebenfalls für obligatorisch erklären. Diese Bundeskompetenz ist aber lediglich subsidiär. Theoretisch könnte der Bundesrat in der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz auch ein Impfobligatorium anordnen, falls dies geeignet und erforderlich wäre.