21.8053 · Fragestunde. Frage · 2021-12-01
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 19. November 2021 hat die israelische Regierung sechs palästinensische NGOs verboten. Diese ungerechtfertigte Repression gegen die Zivilgesellschaft ist international auf grosse Kritik gestossen.
- Wie setzt sich der Bundesrat für den Schutz der Zivilgesellschaft in den besetzten palästinensischen Gebieten ein?
- Welche Auswirkungen hat der Entscheid auf die Arbeit der Schweiz vor Ort?
- Hat der Bundesrat von der israelischen Regierung eine Erklärung verlangt und protestiert?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz engagiert sich gemäss der Mena-Strategie 2021-2024 im Rahmen ihres Kooperationsprogramms für eine aktive Zivilgesellschaft, die in schwierigen Kontexten wie im Nahen Osten einen wichtigen Beitrag an die Menschenrechte leistet. Sie unterstützt in diesem Zusammenhang NGO als Teil der Zivilgesellschaft. Einschränkungen des zivilgesellschaftlichen Raums und der Meinungsfreiheit betrachtet die Schweiz mit Sorge. Das EDA finanziert keine der sechs betroffenen NGO. Es verfolgt die Auswirkungen dieses Entscheids auf diese betroffenen Organisationen und auch auf die Zivilgesellschaft aufmerksam. Die Schweiz hat den Entscheid Israels zur Kenntnis genommen. Sie hat die Frage bilateral mit den israelischen Behörden thematisiert und wartet nun auf konkrete Informationen.