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21.8126 · Fragestunde. Frage · 2021-12-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Auf Seite 18 des erläuternden Berichts zur Rechnungslegungsverordnung Compenswiss, die sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet, schreibt der Bundesrat, dass der Gesamtaufwand der AHV nicht wesentlich steigen wird und dass die neuen Vorschriften keinen wesentlichen Einfluss auf den Beitrag, den der Bund an die AHV leisten muss (Art. 103 AHVG), haben werden.

- Um welche Beträge geht es?

- Wie stark wird der Bundesbeitrag an die AHV schätzungsweise steigen?