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21.8144 · Fragestunde. Frage · 2021-12-08

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Demnächst soll in Frankreich eine öffentliche Anhörung zur Laufzeitverlängerung der 900 MW-Reaktoren in Tricastin eröffnet werden. Italien hat bereits im Sommer eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung UVP gefordert.

- Wird die offizielle Stelle für grenzüberschreitende UVP im BAFU eine Beteiligung der Schweiz einfordern?

- Führt die Schweiz bilaterale Gespräche mit der französischen Atomaufsicht über die Laufzeitverlängerungen in Frankreich?

Stellungnahme des Bundesrates

Französische Kernkraftwerke verfügen über eine unbefristete Betriebsbewilligung. Es gibt somit keine befristete Laufzeit, die verlängert werden kann, sondern nur einen Langzeitbetrieb. Folglich wird Frankreich keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen und die Espoo-Konvention gelangt nicht zur Anwendung. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat und das Bundesamt für Energie wurden von der französischen Autorité de sûreté nucléaire jedoch im Rahmen der französisch-schweizerischen Kommission für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz über den geplanten Langzeitbetrieb dieser Reaktoren in Frankreich informiert.