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21.8230 · Fragestunde. Frage · 2021-12-08

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In der Antwort auf die Frage 21.8076 schreibt der Bundesrat, dass das Inkrafttreten von "Basel III Final" "im Laufe des Jahres 2024 vorgesehen" ist. Auf der Website des SIF steht dagegen als Zeitpunkt immer noch der 1. Januar 2023.

Es ist nicht klar, wie der Fahrplan aktuell aussieht.

- Wann ist die Inkraftsetzung konkret geplant und mit welcher anschliessenden Einführungsfrist rechnet der Bundesrat?

- Ab wann müssen, Stand heute, die Banken erstmals nach neuer ERV Eigenmittel unterlegen und melden?

Stellungnahme des Bundesrates

Es gilt die Antwort auf Frage 21.8076. Ab Beschluss des Bundesrates werden die Banken mindestens ein Jahr Zeit für die Umsetzung erhalten. Gemäss aktueller Projektplanung müssen die Banken im Laufe des Jahres 2024, voraussichtlich ab Mitte 2024, die neuen Anforderungen erfüllen und melden. Das Informationsangebot auf der Internetseite des SIF wurde zwischenzeitlich entsprechend aktualisiert.