22.1010 · Anfrage · 2022-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Sommer 2014 wurde mit dem Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) eine Zielvereinbarung zur Reduktion der CO2-Emissionen abgeschlossen. Wenn ein Unternehmen diese Zielvereinbarung nicht einhält, wird es in der Regel in der Höhe der Vorteile sanktioniert, die mit der Vereinbarung verbunden sind. Im Fall der Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) liest man:
"Der VBSA hat beide Ziele der Vereinbarung erreicht, wenn entgegen der Vereinbarung der Einfluss der Wintertemperatur auf die Wärmelieferungen berücksichtigt wird, wie dies auch in der CO2-Statistik angewandt wird."
Mit anderen Worten: Die Vereinbarung konnte nicht eingehalten werden. Um von erreichten Zielen zu sprechen, wurden die Regeln angepasst!
Wie rechtfertigt der Bundesrat die Regeländerungen, die es den KVA erlauben, von erreichten Zielen zu sprechen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die im Jahr 2014 zwischen dem UVEK und dem Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) abgeschlossene Branchenvereinbarung sah zwei Ziele vor: Bis zum Jahr 2020 mussten die Kehrichtverbrennungsanlagen ihre Netto-CO2-Emissionen gegenüber dem Basisjahr 2010 um 200 000 Tonnen CO2 und kumuliert über die gesamte Periode 2010-2020 um 1 Million Tonnen CO2 vermindern. Die Netto-CO2-Emissionen ergeben sich aus der Differenz zwischen den effektiven Emissionen und den Verminderungen, die indirekt über die Produktion von CO2-neutraler Elektrizität und Wärme in den Kehrichtverwertungsanlagen sowie die Rückgewinnung von Metallen aus der Schlacke erzielt wird. Im Laufe der Umsetzung der Vereinbarung hat sich gezeigt, dass die Auskopplung von Wärme der mit Abstand bedeutsamste Hebel für die Zielerreichung ist. Die Nachfrage nach Wärme ist jedoch stark von den Wintertemperaturen abhängig. Für eine aussagekräftige Beurteilung der Anstrengungen des VBSA ist daher die Witterung zu berücksichtigen, wobei auf denselben Ansatz wie in der CO2-Statistik zurückgegriffen wird. Die daraus resultierenden Verminderungen der Netto-CO2-Emissionen betragen im Jahr 2020 rund 230 000 Tonnen CO2 und kumuliert über die Periode 2010-2020 rund 1,1 Millionen Tonnen CO2.
Antwort des Bundesrates.