22.1033 · Anfrage · 2022-06-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Eingereicht
Wortlaut
Auf meine Frage 22.7523 hat der Bundesrat geantwortet, dass die Gemeinden Schlüsselfiguren im Umgang mit dem Biodiversitätsverlust und der Klimaerwärmung darstellten und dass der Bund eine Publikation erarbeitet habe, die Empfehlungen zur Förderung der Natur in urbanen Gebieten, zur Entwicklung von qualitativem Lebensraum und zur Vernetzung in den urbanen Zonen enthalte. Die Publikation müsse eine konkrete Hilfe für die Gemeinden darstellen, um die Massnahmen zugunsten der Biodiversität in den Rechtsgrundlagen und der Planung zu verankern. Offenbar wird das Dokument im Verlauf des Sommers veröffentlicht werden.
Im Einklang mit den Aichi-Zielen (angenommen im Rahmen der COP 10 in Aichi-Nagoya), genauer dem Ziel A.3 betreffend die für die Biodiversität schädlichen Anreize und Subventionen, operationalisiert in der Strategie Biodiversität Schweiz und ihrem Aktionsplan, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wird der oben genannte Wegweiser Empfehlungen an die Gemeinden und Kantone zur Abschaffung, schrittweisen Reduktion oder Reform der für die Biodiversität schädlichen Subventionen enthalten, mit dem Ziel, die unerwünschten Auswirkungen auf ein Minimum zu beschränken oder zu vermeiden? Falls nein, warum nicht, in Anbetracht des internationalen Engagements der Schweiz?
2. Wird der Wegweiser Empfehlungen an die Gemeinden und Kantone zum Ausarbeiten und Umsetzen von positiven Anreizen enthalten, die dem Erhalt und der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität zugutekommen? Falls nein, warum nicht, in Anbetracht des internationalen Engagements der Schweiz.
3. Warum enthält der "Wegweiser Klimastrategie für Gemeinden" keine Empfehlungen zur Abschaffung, schrittweisen Reduktion oder Reform klimaschädlicher Subventionen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die oben genannte Publikation orientiert sich am Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz (Massnahme 4.2.7) (bafu.admin.ch). Ihr Fokus liegt auf den Bestimmungen zur Förderung der Biodiversität in den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften. Aus diesem Grund wird das Dokument keine Empfehlungen enthalten, die sich direkt auf die für die Biodiversität schädlichen Subventionen beziehen. Der Bundesrat hat am 3. Juni 2022 zu diesem Thema Stellung bezogen und festgelegt, welche Bundessubventionen vom Bund eingehend untersucht werden müssen. Er konzentriert sich dabei auf jene Subventionen, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen. Im Bereich Siedlungsentwicklung sind die Kantone für viele der Subventionen zuständig.
2. Ja, die Anreize zur Förderung der Biodiversität werden in der erwähnten Publikation, die bald veröffentlicht wird, thematisiert. Den Hauptteil des Dokuments bilden Empfehlungen an die Kantone und Gemeinden zur Umsetzung des ökologischen Ausgleichs im Siedlungsraum.
3. Der "Wegweiser Klimastrategie für Gemeinden" (bafu.admin.ch) richtet sich vorwiegend an kleine bis mittlere Gemeinden. Er zeigt ihnen Schritt für Schritt auf, wie sie das Netto-Null-Ziel erreichen und wie sie sich an die Auswirkungen des Klimawandels anpassen können. Das Problem der klimaschädlichen Subventionen dürfte in erster Linie die Bundesebene betreffen und ist deshalb nicht im Wegweiser für die Gemeinden aufgeführt. Inwieweit auf Gemeindeebene klimaschädigende Subventionen ausgerichtet werden, ist dem Bundesrat zudem nicht bekannt.
Auf Bundesebene hat sich die Schweiz mit der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris zum Ziel bekannt, die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten. Die "Langfristige Klimastrategie der Schweiz" (bafu.admin.ch) besagt, dass die Schweiz sich für den Abbau von direkten und indirekten Subventionen auf fossile Energieträger einsetzt. Für die Revision des CO2-Gesetzes hat der Bundesrat deshalb vorgeschlagen, die Rückerstattung der Mineralölsteuer an konzessionierte Transportunternehmen aufzuheben, um den Umstieg auf alternative Antriebe zu begünstigen. Gleichzeitig hat er das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, weitere Erleichterungen bei der Mineralölsteuer auf ihre Konformität mit der Klimapolitik zu prüfen und bis Ende 2023 darüber Bericht zu erstatten.
Antwort des Bundesrates.