Lexipedia

22.1049 · Anfrage · 2022-09-26

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Es gibt stromintensive Forschungsbetriebe in der Schweiz, wie zum Beispiel das CERN im Kanton Genf. Das CERN verbraucht eine Terawattstunde Strom pro Jahr, die ganze Schweiz knapp 60 Terawattstunden. Der Strom kommt aus Frankreich (80 Prozent von Atomkraftwerken). Wäre es möglich, dass der Bundesrat im Notfall solche Forschungsinstitutionen vom Netz nimmt, um die Haushalte der Bevölkerung mit Strom zu versorgen?

Stellungnahme des Bundesrates

Im Falle einer Strommangellage könnte der Bundesrat den Verbrauch von Elektrizität durch Stromgrossverbraucher (mindestens 100 MWh/Jahr) kontingentieren. Sofern Forschungsinstitute diesen Schwellenwert erreichen und an das Schweizer Stromnetz angeschlossen sind, würden sie unter diese Kontingentierung fallen.

Der Bundesrat kann auch bestimmte elektrische Anwendungen für eine begrenzte Zeit verbieten. Ein Verbot von stromintensiven Forschungsaktivitäten wäre also theoretisch möglich. Dabei würde es sich jedoch nicht um eine eigentliche Trennung vom Netz handeln. Das Einsparpotenzial aufgrund eines Verbots von Forschungsaktivitäten wurde von der Bundesverwaltung noch nicht genauer angeschaut. Der Bundesrat prüft für grosse Stromverbraucher auch die Möglichkeit, bei Bedarf auf vertraglicher Basis vom Stromnetz genommen zu werden. Da das CERN jedoch nicht an das Schweizer Stromnetz angeschlossen ist, kann der Bundesrat für diese Organisation weder ein Kontingent verfügen noch ihm Forschungsaktivitäten verbieten.

Antwort des Bundesrates.