Referenden zu dringlich erklärten Bundesgesetzen und Verhältnis zum Erneuerungsverbot gemäss Artikel 165 Absatz 4 der Bundesverfassung. Klärungsbedarf
22.3010 · Postulat · 2022-01-27
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, was es für Folgen hat, wenn -wie bei der Referendumsabstimmung vom 13. Juni 2021 (Covid-19-Gesetz) - der Ansatz verfolgt wird, dass dringlich erklärte nachträgliche Änderungen an einem dringlich erklärten Grunderlass gleichzeitig wie dieser ausser Kraft treten, wenn dieser in der Referendumsabstimmung abgelehnt wird. Zu erläutern ist insbesondere das Verhältnis dieses Ansatzes zum Erneuerungsverbot gemäss Artikel 165 Absatz 4 BV. Der Bericht soll zudem Lösungen präsentieren, wie die mit diesem Ansatz verbundene Rechtsunsicherheit verringert werden kann, und insbesondere darlegen, welche Bestimmungen als vom Grunderlass abhängig und welche als unabhängig zu betrachten sind.
Begründung
Bei der Referendumsabstimmung vom 13. Juni 2021 über das Covid-19-Gesetz verfolgte der Bundesrat in Bezug auf die vor der Abstimmung angenommenen und ebenfalls dringlich erklärten nachträglichen Änderungen folgenden Ansatz: Wird gegen den dringlich erklärten Grunderlass das Referendum ergriffen, so sind die nachfolgenden (allenfalls ebenfalls dringlich erklärten) Änderungen, die noch vor der Referendumsabstimmung vorgenommen wurden, formell nicht Gegenstand der Abstimmung. Jedoch sind sie auf den Grunderlass angewiesen und können rechtlich und praktisch nicht ohne diesen existieren. So gelten Gegenstands- und Grundsatzbestimmungen des Grunderlasses für das ganze Gesetz. Beziehen sich die späteren Änderungen zudem auf konkrete Bestimmungen des Grunderlasses und sind darum zwingend auf ihn angewiesen (etwa indem in der Änderung ein neuer Absatz zu einem Artikel hinzugefügt wird, der bereits vier Absätze hatte), so könnten die Änderungen nicht mehr weiterbestehen, wenn der Grunderlass in der Volksabstimmung abgelehnt wird (der neue fünfte Absatz kann nicht isoliert und ohne die abgelehnten vier Absätze existieren).
Nachträgliche dringlich erklärte Gesetzesänderungen treten daher zusammen mit dem dringlich erklärten Grunderlass ausser Kraft, wenn der Grunderlass in der Referendumsabstimmung abgelehnt wird.
Es stellt sich nun die Frage, welche Bestimmungen in Kraft bleiben und welche ausser Kraft treten. Zudem stellt sich die Frage, welche Bestimmungen erneuert und gegebenenfalls dringlich erklärt werden könnten.
Diese Frage stellt sich auch für dringlich erklärte nachträgliche Änderungen im Fall eines Referendums gegen einen Änderungserlass.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.