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22.3034 · Motion · 2022-02-28

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass

1. Das Armeebudget kurzfristig auf rund 7 Milliarden Franken aufgestockt wird, um die Vollausrüstung der 140 000 AdA so rasch wie möglich sicherzustellen, die notwendigen finanziellen Engpässe bei der Umsetzung der Informatikprojekte, der Vollausrüstung der 140 000 Armeeangehörigen und die Verteidigungsfähigkeit des FA-18 zu verbessern.

2. Um die Einsatzmöglichkeiten und den Handlungsspielraum zu verbessern ist der Armee-Sollbestand um rund 20 000 AdA zu erhöhen.

Begründung

Die Armee muss sich rascher und umfassender ausrüsten, als dies mit dem Finanzplan plus jährlich 1,4 Prozent genehmigt wurde. Um die Durchhaltefähigkeit aber auch den notwendigen Handlungsspielraum zu verbessern, dürfen keine Sparmassnahmen innerhalb der Armee dazu führen, dass wir unsere AdA nicht so rasch wie möglich voll ausrüsten (inkl. Schutzwesten). Zudem wurde der Armee mit der Bildung des Kdo Cyber und den grossen Informatikprojekten zusätzliche Aufgaben übertragen, die Mehrkosten auslösten. Diese Mehrkosten dürfen nicht dazu führen, dass andere Beschaffungen, Ausbildungssequenzen oder Projekte tangiert werden. Zudem ist die Lücke der Erdkampffähigkeit der FA18 und die Gesamtverteidigungsfähigkeit der Luftwaffe so rasch wie möglich zu verbessern.

Die mittelfristige Aufstockung der AdA um rund 20 000 Personen soll die Durchhaltefähigkeit und den Handlungs- spielraum der Armee verbessern. Das neue Dienstleistungsmodell muss dem Rechnung tragen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

(1) Eine Erhöhung der Armeeausgaben muss schrittweise erfolgen, da dies sonst für den Bundeshaushalt nicht verkraftbar ist.

(2) Der Bundesrat will in erster Priorität die personelle Alimentierung des Sollbestands von 100'000 Armeeangehörigen nachhaltig sichern. Dafür müssen insbesondere die hohen vorzeitigen Abgänge aus der Armee reduziert werden. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat Massnahmen in die Wege geleitet. Eine allfällige Erhöhung könnte erst später erfolgen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.