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22.3067 · Motion · 2022-03-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Kernenergiegesetz (KEG) so anzupassen, dass eine Erteilung von Rahmenbewilligungen für die Erstellung von Kernkraftwerken wieder möglich wird.

Begründung

Der Strombedarf der Schweiz wird aufgrund der angestrebten Dekarbonisierung und der stetig wachsenden Bevölkerung bis ins Jahr 2050 erheblich steigen. Die rasche Förderung von erneuerbaren Energien wie der Wasser- und Solarkraft ist deshalb notwendig und begrüssenswert. Jedoch verläuft deren Ausbau trotz aller Bemühungen aufgrund gesetzlicher Hürden sowie des Widerstands von Naturschutzorganisationen weiterhin nur schleppend.

Gerade während den Wintermonaten droht eine Stromversorgungslücke. Diese mit Importen aus dem Ausland decken zu wollen, und sich so vom Wohlwollen der exportierenden Länder abhängig zu machen, wäre verheerend für die Stromversorgungssicherheit. Stattdessen ist eine grösstmögliche Unabhängigkeit der Schweizer Stromversorgung zu gewährleisten.

Zur Vermeidung eines Strom-Blackouts oder Strom-Mangellage werden daher für eine möglichst begrenzte Zeit Gas-Kombikraftwerke zum Einsatz kommen müssen. Aufgrund ihrer schlechten CO2-Bilanz eignen sie sich allerdings lediglich als Übergangslösung. Kernkraftwerke hingegen leisten einen wichtigen Beitrag zu einer CO2-armen Energieversorgung. Sie sind sichere, effiziente, nachhaltige und nicht zuletzt zuverlässige Energielieferanten. Gerade während des Winters wird die Kernenergie auch inskünftig als planbare Bandenergie zwingend benötigt werden. Wobei zu betonen ist, dass allein die Annahme dieser Motion keinesfalls zum Bau neuer Kernkraftwerke führen würde. Der Zweck dieser Motion ist vielmehr die Rückkehr zur bewährten Technologieneutralität. Das derzeitige faktische Technologieverbot hemmt die Forschung und den Anreiz für Investitionen und Innovationen. Folglich ist es jetzt aufzuheben. Der allfällige Bau modernster Kernkraftwerke hingegen ist als langfristige Option zu sehen, welche die Stromversorgung für die späteren Jahrzehnte sicherstellen würde.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der neu ausgerichteten Energiegesetzgebung hat die Schweizer Stimmbevölkerung im Mai 2017 den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie, den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien und die Stärkung der Energieeffizienz entschieden. Die bestehenden Schweizer Kernkraftwerke dürfen so lange betrieben werden, wie sie sicher sind. Der Bau neuer Kernkraftwerke wird nicht mehr zugelassen. Forschung im Bereich Kernenergie bleibt aber möglich und wird weiterhin unterstützt. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, auf den Richtungsentscheid des Volkes zurückzukommen. Um die Schweizer Stromversorgung sicherzustellen, hat er bereits zahlreiche Massnahmen getroffen: Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien will er den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere auch für den Winter. Die Winterproduktion soll insbesondere durch den Zubau von Speicherwasserkraft gestärkt werden. Zur Sicherstellung der kurz- und mittelfristigen Stromversorgungssicherheit will der Bundesrat bereits ab Winter 2022/23 eine Wasserkraftreserve einrichten. Weiter plant er Reserve-Kraftwerke für den Fall von ausserordentlichen Knappheitssituationen. Im Rahmen der Vertiefungsarbeiten zu diesem Konzept prüft das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation im Auftrag des Bundesrates die Möglichkeit eines Einsatzes von klimaneutralen Brennstoffen (z. B. Sustainable Aviation Fuels oder grüner Wasserstoff). Weiter will der Bundesrat die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Anlagen der Wasserkraft und der Windenergie vereinfachen und straffen sowie den Ausbau der Photovoltaik vorantreiben; er hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. Der Bundesrat will zudem mit verschiedenen Massnahmen die Effizienzpotenziale besser ausschöpfen: Dazu gehört unter anderem die Erhöhung der Fördermittel für den Ersatz von Elektroheizungen, Auflagen für die Beleuchtung von Zweckbauten oder die Erhöhung der Effizienzanforderungen diverser Geräte.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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