22.3127 · Interpellation · 2022-03-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Konsequenzen des Kriegs in der Ukraine beeinträchtigen die Wirtschaft unseres Landes und gefährden insbesondere unsere Selbstversorgung direkt - was die Versorgung sowohl mit Energie als auch mit Lebensmitteln betrifft. Vor dem Hintergrund dieser komplizierten Situation, die es vermutlich bleiben wird, muss präventiv gehandelt werden: Daher rufe ich den Bundesrat auf, unseren Landwirtinnen und Landwirten unverzüglich zu erlauben, einen Teil ihrer Flächen anders zu nutzen.
Begründung
Angesichts der Auswirkungen auf unsere Energie- und Lebensmittelselbstversorgung, welche nun unsere Wirtschaft beeinträchtigen, muss der Bundesrat präventiv handeln und Massnahmen ergreifen, die unserem Land ein Minimum an Selbstversorgung gewährleisten, insbesondere mit Blick auf die Lebensmittelproduktion.
Unseren Landwirtinnen und Landwirten muss unverzüglich erlaubt werden, einen Teil ihrer Brachflächen und ihrer ökologischen Ausgleichsflächen zu nutzen, um den Selbstversorgungsgrad der Schweiz zu erhöhen. Ich schlage vor, heutige Brachflächen und andere ökologische Ausgleichsflächen als Flächen für die Lebensmittelproduktion zu nutzen. Auf diese Weise könnten diese Flächen für den Anbau von Kulturen für Lebensmittel genutzt werden, wie Raps für eine gesteigerte Ölproduktion, Brotgetreide sowie Mehl zur Fütterung unserer Tiere. Was die Produktion von Kartoffeln und den Gemüseanbau betrifft, so müssen sie zu diesen unsicheren Zeiten Vorrang haben. Es ist vordringlich, dass diese Massnahmen die geltenden Grenzwerte für die Düngerausbringung und für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln einhalten.
Ich ersuche den Bundesrat, uns mitzuteilen, welche anderen Massnahmen er zu ergreifen gedenkt, um die Lebensmittelselbstversorgung unseres Landes sicherzustellen, beziehungsweise welche begleitenden und unterstützenden finanziellen Massnahmen er unverzüglich für diese Neuausrichtung des Anbaus und für den Absatz der Produktion auf den Märkten auszubauen beabsichtigt.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Produktions- und Nahrungsmitteln ist derzeit gewährleistet. Wenn eine schwere Mangellage bei der Versorgung von Nahrungs- und Produktionsmitteln eintritt, kann der Bund in erster Linie Pflichtlager von Nahrungs-, Futter- und Düngemitteln freigeben, die Importe fördern, Abgaben an der Verkaufsfront beschränken und Nahrungsmittel rationieren.
Erst wenn sich eine schwere, über ein Jahr andauernde Mangellage abzeichnet, kommen gegebenenfalls Massnahmen zur Optimierung der inländischen landwirtschaftlichen Produktion in Frage. Agroscope hat 2017 im Auftrag der wirtschaftlichen Landesversorgung mit dem Modellsystem DSS-ESSA die Potenziale der inländischen Produktion analysiert. Der Bericht "Ernährungspotenzial der landwirtschaftlichen Kulturflächen" dazu wurde publiziert (www.bwl.admin.ch > Themen > Lebensmittel > Nahrungsmittel > Anbauoptimierung > Potenzialanalyse) und zeigt, dass bei Vorhandensein aller nötigen Produktionsmitteln und bei idealen Witterungsbedingungen der minimale Nahrungsmittelbedarf der Bevölkerung gedeckt werden könnte. Die Versorgung würde sich auf die Gewährleistung von 2300 kcal pro Kopf und Tag beschränken und dabei stark von den heutigen Konsumgewohnheiten unterscheiden.
Für das laufende Jahr kann die Produktion nicht mehr wesentlich verändert werden, da die meisten Kulturen bereits angesät und für die geplanten Kulturen Produktionsmittel wie Saatgut, Dünger und Pflanzenschutzmittel beschafft sind. Daher wären kurzfristige Massnahmen nahezu wirkungslos. Für die Verbesserung der Versorgungssicherheit ist auch wichtig, dass keine Lebensmittel verschwendet werden. Am 6. April 2022 hat der Bundesrat einen Aktionsplan verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Zur Erhöhung des Selbstversorgungsgrads sind Produktionsanpassungen nur eine der möglichen Massnahmen. Die vorgeschlagenen Massnahmen beurteilt der Bundesrat bezüglich Stärkung der inländischen Produktion folgendermassen:
- Die Nutzung bisheriger Biodiversitätsförderflächen auf der Ackerfläche würde nur zu einer marginalen zusätzlichen Produktion führen, weil diese Flächen weniger als 1 Prozent der Ackerfläche im Inland umfassen.
- Die inländische Produktion von Brotgetreide, Ölsaaten, Kartoffeln, Gemüse und Zucker muss auf die Nachfrage und die Ernte-, Lager- und Verarbeitungskapazitäten abgestimmt sein. Der Bundesrat wird im Rahmen der Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" aufzeigen, mit welcher Strategie die Versorgungssicherheit für die heutige und auch für zukünftige Generationen gewährleistet werden kann.
- Der Bundesrat erachtet es zurzeit nicht als notwendig, die finanziellen Mittel zur Förderung der Landwirtschaft zu erhöhen.
Antwort des Bundesrates.