22.3137 · Interpellation · 2022-03-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Lärm macht krank, verursacht Arbeitsausfälle und hat negative Auswirkungen auf die Entwicklung und schulischen Leistungen von Kindern. Darüber hinaus wird Verkehrslärm von den meisten Menschen als sehr störend wahrgenommen. Was der einzelnen Motorradfahrer vielleicht als "tollen Sound" empfindet, ist für viele Menschen entlang seiner Route eine nervige Ruhestörung. Das Vergnügen ein lautes Motorrad zu fahren ist ein Vergnügen zulasten der Mitmenschen.
Alleine die 738 000 Motoräder und Mofas die 2018 in der Schweiz immatrikuliert waren, verursachten 2018 laut ARE externe Lärmkosten in der Höhe von 362,2 Millionen Franken. Das sind über 490 Franken Lärmkosten pro Motorrad pro Jahr, die nicht von den Besitzern, sondern von der Allgemeinheit getragen werden.
Motorradlärm muss nicht sein. Elektromotorräder sind erheblich leiser als Motorräder mit Verbrennungsmotoren. Eine Umstellung auf Elektromotorräder würde zu einer massiven Reduktion der Lärmbelastung führen. Darüber hinaus würden damit auch die Schadstoffe -und CO2-Emissionen reduziert. Zudem ist in der Schweiz bereits eine Reihe von Elektro-Motorrädern in unterschiedlichen Preis- und Leistungsklassen erhältlich, wie die Marktübersicht von Topten.ch zeigt.
Während bei Personenwagen ein eindeutiger Trend zum Elektroauto festzustellen ist, lag der Marktanteil von Elektromotorräder 2021 mit nur 1,3 Prozent unwesentlich höher als noch im Vorjahr. Ohne entsprechenden Druck scheint eine baldige Umstellung auf Elektromotorräder nicht absehbar.
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Was tut der Bund um die Umstellung auf Elektromotorräder zu beschleunigen?
2. Wäre es handelsrechtlich möglich, den Verkauf von neuen Verbrenner-Motorrädern aufgrund ihrer Lärm- und/oder Schadstoffemissionen zu verbieten?
3. Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu ergreifen um den Verkauf von Verbrenner-Motorrädern zu beschränken oder zu verbieten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Schutz der Bevölkerung vor Lärm aus dem Strassenverkehr ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Dazu gehört auch der Schutz vor Motorradlärm, der eine besondere Belästigung darstellen kann. Im Rahmen der Umsetzung der Motion 20.4339 (UREK-N; Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren) werden derzeit umfassende Massnahmen gegen übermässigen Motorenlärm aller Fahrzeugarten - und damit auch von Motorrädern - geprüft.
Die Förderung der Elektromobilität, die eine erhebliche Lärmreduzierung bei Motorwagen und Motorrädern bewirken kann, ist dem Bundesrat auch aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes ein wichtiges Anliegen. Er hat in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Massnahmen zur Dekarbonisierung der Motorwagen ergriffen (z.B. Bau von Schnellladestationen entlang den Nationalstrassen, CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen sowie leichte Nutzfahrzeuge). Eine Förderung speziell für Elektromotorräder ist derzeit nicht vorgesehen. Motorräder und Roller sind in der Schweiz aktuell für zirka 1,6 Prozent der CO2-Emissionen des Verkehrs verantwortlich. Insofern bestehen keine Pläne, diese Fahrzeugkategorie in Zukunft stärker zu regulieren.
Der allgemeine Trend hin zu Elektrofahrzeugen zeichnet sich jedoch nicht nur bei Personenwagen ab. Eine interessante Entwicklung ist bereits bei den Kleinmotorrädern festzustellen: Der Bestand an elektrischen Fahrzeugen betrug hier im Jahr 2021 bereits 19,7 Prozent. Bei den Personenwagen lag dieser Wert bei 1,5 Prozent.
2./3. Der Gesetzgeber ist handelsrechtlich angehalten, darauf zu achten, dass sich technische Vorschriften nicht als technische Handelshemmnisse auswirken. Die Vorschriften müssen daher verhältnismässig sein und dürfen den Handel nicht stärker beschränken als nötig. Unter diesen Voraussetzungen dürfte es für ein Verkaufs- oder Zulassungsverbot von Zweirädern mit Verbrennungsmotor handelsrechtlich grosse Vorbehalte geben.
Antwort des Bundesrates.