Lexipedia

22.3143 · Interpellation · 2022-03-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat während der Covid-Pandemie Impfungen als einzige präventive Massnahme empfohlen. Der Bundesrat war nicht bereit, die wissenschaftliche Forschung über den Nutzen der Komplementärmedizin bei der Prävention und der Behandlung von viralen Infekten zu unterstützen (Motion 20.4287).

Die wissenschaftlichen Studien über die Folgen einer Unterversorgung von Vitaminen wie C oder D, Mineralstoffen wie Zink oder Selen sowie Omega 3 Fettsäuren kommen zu unterschiedlichen Erkenntnissen. Die Evidenzlage lässt aber die Vermutung zu, dass Personen weniger angesteckt werden und im Falle einer Ansteckung mildere Verläufe haben, wenn der Körper ausreichend mit Vitaminen und Mineralstoffen versorgt ist. Diese Erkenntnisse wurden weder konsequent erforscht, noch systematisch genutzt, um Spitaleintritte zu verhindern und zu verkürzen oder um Long Covid Effekte abzuschwächen. Ärztinnen und Ärzte mit einer zusätzlichen Weiterbildung in Komplementärmedizin, eidgenössisch diplomierte Therapeutinnen und Therapeuten und weitere Fachpersonen aus dem komplementärmedizinischen Umfeld haben gute Erfahrungen gemacht in der Begleitung von Menschen mit Covid-19. Die Studienlage ist zu schmal um definitive Aussagen zu machen, weitere Forschung wäre aber auch hier angebracht und unterstützenswert. Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, die Widerstandskraft und die Selbstkompetenz der Menschen zu stärken, um Ansteckungen bzw. schwere Verläufe wie auch psychische Erkrankungen zu verhindern. Zu prüfen ist, wie die Möglichkeiten der Komplementärmedizin bei der Prävention und Bewältigung von Epidemien/Pandemien besser genutzt werden können.

In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen.

1. Wieso hat der Bundesrat bei der Prävention einzig auf Covid-Impfungen gesetzt?

2. Wieso ist er nicht bereit, die Bevölkerung über die Bedeutung der Stärkung des Immunsystems und zur Förderung der Selbstkompetenz zu sensibilisieren?

3. Wieso ist er nicht bereit, in die wissenschaftliche Forschung der Komplementärmedizin zu investieren, obwohl die Evidenzlage z.T. vielversprechend und die Investitionen verhältnismässig tief sind?

4. Ist er bereit, die Expertise der ärztlichen Komplementärmedizin im Hinblick auf die Vorbereitung und Bewältigung zukünftiger Epidemien und Pandemien besser zu berücksichtigen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Impfungen gehören zu den wirksamsten und kostengünstigsten medizinischen Interventionen und verfügen über ein hohes Sicherheitsprofil. Damit zählen sie zu den wichtigsten Präventionsmassnahmen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Um Menschen den bestmöglichen Schutz vor schweren Erkrankungen und Hospitalisierungen zu ermöglichen, hat der Bundesrat den frühen Zugang zu einem sicheren und wirksamen Impfstoff gewährleistet. Nebst dem Impfen wurden seit Beginn der Pandemie auch weitere nicht-pharmazeutische Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie ergriffen. Der Bund wird zusätzlich für Risikogruppen mit geschwächtem Immunsystem, die nicht auf die Impfung gegen das Coronavirus ansprechen, Arzneimittel zur Prävention von Covid-19 beschaffen. Grundsätzlich kann für die Prophylaxe auch die Komplementärmedizin berücksichtigt werden, sofern deren Wirksamkeit erwiesen ist und eine Empfehlung der massgebenden Fachgesellschaften vorliegt.

Die Bevölkerung wurde stets transparent und basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen über die präventiven Massnahmen informiert. Gleichzeitig hat der Bundesrat wiederholt an die Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger appelliert. Für eine mögliche Empfehlung über den Einsatz von Vitaminen und Mineralstoffen als wirksame Mittel gegen schwere Covid-19 Erkrankungen, Hospitalisationen und Long Covid gibt es derzeit keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz. .

3. Seit Beginn der Pandemie fördert der Bundesrat die Forschung zu Covid-19. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) konnte drei Schwerpunktprogramme zu Covid-19 mit einer Summe von insgesamt 44 Millionen Franken lancieren, unter anderem um neue Ansätze zur Prävention sowie um die Erforschung und Entwicklung von Medikamenten zu ermöglichen. Diese Ausschreibungen standen allen Forschenden unabhängig ihrer Disziplin offen. Auch im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes für Covid-19 Arzneimittel konnten im Juli 2021 Anträge zur Entwicklung für komplementärmedizinische Arzneimittel eingereicht und beantragt werden. Auf Grund der bereits bestehenden und laufenden Förderprogramme besteht aus Sicht des Bundesrates kein weiterer Handlungsbedarf für zusätzliche Investitionen in die komplementärmedizinische Forschung.

4. Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 20.3664 Graf-Litscher ausgeführt hat, obliegt es den medizinischen Fachgesellschaften in der Schweiz, Behandlungsempfehlungen bei Covid-19 Erkrankungen festzulegen. Auch Fachpersonen der Komplementärmedizin können eigene Behandlungsempfehlungen festlegen und publizieren. Wenn eine nachweislich wirksame komplementärmedizinische Intervention mit Relevanz für die Pandemievorbereitung zur Verfügung steht, wird deren Aufnahme in den Massnahmenkatalog entsprechend geprüft. Der Bundesrat wird überdies, wie bereits mehrfach angekündigt, das Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101) und den Pandemieplan unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Covid-19-Krise einer Revision unterziehen.

Antwort des Bundesrates.