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22.3155 · Interpellation · 2022-03-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die IV-Stellen initiieren Gutachten oft erst gegen oder gar nach Ende der zweijährigen Krankentaggeldphase bzw. nach einem nicht steigerbaren Aufbautraining/Arbeitseinsatz, weil aus Sicht der IV Leistungseinbussen "nicht nachvollzogen" werden können, die vorliegenden Arztberichte nicht genügend schlüssig sind oder weil die Person ein Pensum nicht nach Plan steigern konnte.

Sobald die Disziplin Neuropsychologie involviert ist (was aktuell sehr oft der Fall ist), warten die Betroffenen bis mehr als ein Jahr, bis überhaupt eine Zuteilung via SuisseMED@p zu einer Gutachterstelle erfolgen kann. Bis zur Begutachtung, der Erstellung des Gutachtens, der Bearbeitung durch die IV und des Vorliegens eines Entscheides dauert es nochmals Wochen, wenn nicht Monate.

Die Versicherten verlieren in dieser langen Wartezeit oftmals jegliche Ansprüche auf andere Leistungen (KTG, IV-Taggeld, ALV) und müssen, sofern vorhanden, ihr Vermögen aufbrauchen oder sich an die Sozialhilfe wenden. Die Belastungen sind enorm und betreffen sehr hart auch Familien aus dem Mittelstand.

Bedauerlicherweise sistiert die IV zudem bis zum Vorliegen eines Gutachtens meist die oft überaus wichtigen Eingliederungsmassnahmen zur Stabilisierung/zum Erhalt der Struktur/Arbeitstraining, was zumindest unter Fortsetzung von IV-Taggeldern die Existenz sichern würde.

Eine unhaltbare Situation!

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:

1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass genügend geeignete Gutachterstellen mit freien Kapazitäten zur Verfügung stehen, speziell wenn die Neuropsychologie involviert ist (gemäss den Vorgaben des BSV)?

2. Welche Massnahmen kann er kurzfristig ergreifen, damit die unzumutbaren Wartezeiten von bis über 12 Monaten bis zur Zuteilung einer Gutachterstelle durch die SuisseMED@p (insbesondere mit der Disziplin Neuropsychologie) deutlich reduziert werden können?

3. Welche Massnahmen zur mittel- bis langfristigen Behebung des Mankos an freien und qualitativ einwandfreien Gutachterkapazitäten werden ergriffen, um zur geltenden Maxime "im Interesse eines raschen Verfahrens" zurückkehren zu können?

4. Werden zur Durchführung der komplexen polydisziplinären Gutachten kostendeckende Tarife vergütet, welche eine qualitativ gute Abklärung ermöglichen?

Stellungnahme des Bundesrates

Seit August 2017 können ausschliesslich Neuropsychologinnen und Neuropsychologen, welche die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festgelegten Mindestanforderungen erfüllen, Begutachtungen für die IV durchführen, was zu einer Reduktion der Anzahl der zur Verfügung stehenden Sachverständigen in diesem Bereich geführt hat. Die fachlichen Anforderungen an medizinische Sachverständige sind zudem im Rahmen der Weiterentwicklung der IV (WE IV) auf Verordnungsstufe geregelt und erhöht worden, was zur Folge haben dürfte, dass die in der Schweiz bereits geringe Anzahl zur Verfügung stehender Sachverständiger noch zusätzlich abnehmen wird. So haben sich per Ende Februar 2022 bereits 70 Sachverständige dazu entschlossen, keine mono- oder bidisziplinäre Gutachten mehr durchzuführen.

Die Anzahl Gutachterstellen blieb stabil. Die Nachfrage nach medizinischen Begutachtungen steigt hingegen an. Während der Corona-Pandemie hat sich die Anzahl der Gutachten, die auf eine Zuteilung an eine Gutachterstelle warten, erhöht (u.a. wegen anderweitigem Einsatz der Sachverständigen, Sistierung der Durchführung von Gutachten). Diese Situation sollte sich mit der Normalisierung der Lage wieder etwas entschärfen.

1.-3. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) führte bei der zufallsbasierten Vergabe von Gutachten auf den 1. Januar 2015 bereits den Grundsatz "first in, first out" ein, um die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. Im Sinne eines sorgsamen Umgangs mit den begrenzten Kapazitäten der Gutachterstellen hat das BSV die IV-Stellen angewiesen stets zu prüfen, ob die Vergabe eines Gutachtens im Einzelfall für eine rechtsgenügliche Abklärung wirklich notwendig sei. Erst wenn nach Konsultation der vorhandenen Unterlagen (Akten anderer Versicherer, Arzt- oder Spitalberichte etc.) und der Durchführung von versicherungsinternen Abklärungen und Untersuchungen noch offene Frage bestehen, soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden.

Das BSV ist seit Jahren bemüht, die Kapazitäten für die Erstellung von polydisziplinären Gutachten zu erhöhen und konnte in den letzten Jahren neue Gutachterstellen zulassen (3 im vergangenen Jahr), sodass heute deren 33 (2012: 18) Gutachten im Auftrag der IV-Stellen erstellen. Die oben beschriebene Knappheit der Anzahl fachlich anerkannter Sachverständiger in der Schweiz erschwert es den Gutachterstellen, die notwendigen Kapazitäten sicherzustellen. 2020 hatte das EDI als Folge der Interpellation Graf 19.4636 "System der Quotenziele des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Konflikt mit dem Rechtsanspruch und dem Untersuchungsgrundsatz?" das System der Gutachtertätigkeit und die Zuteilung der Aufträge evaluieren lassen. Etliche der im Bericht des Instituts Interface Politikstudien Forschung Beratung in Zusammenarbeit mit dem Forensisch-Psychiatrischen Dienst (FPD) der Universität Bern vorgeschlagenen Massnahmen zur Sicherung der Qualität der medizinischen Gutachten flossen in die "Weiterentwicklung der IV" ein. Die Umsetzung der Empfehlung, die Mehrfachbeschäftigung von Sachverständigen sei konsequent zu beschränken - wie dies auch das Bundesgericht fordert - entspricht zwar dem geforderten Zufallsprinzip bei der Zuteilung, hat aber zur Folge, dass die bestehenden ohnehin knappen Kapazitäten nicht optimal genutzt werden können. Um diese Situation zu verbessern, führt das BSV Gespräche mit Fachgesellschaften (u.a. FMH) und der schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen, um geeignete Personen für die Tätigkeit als Sachverständige zu gewinnen.

4. Der nach den Vorgaben des Bundesgerichts zur Anwendung gelangende, abgestufte Tarif für polydisziplinäre Gutachten, bei welchem alle Zusatzleistungen separat in Rechnung gestellt werden können, ist kostendeckend und gewährleistet eine umfassende und qualitativ gute Begutachtung. Der seit 2012 gültige Tarif soll noch in diesem Jahr an die aktuellen Entwicklungen und Gegebenheiten angepasst werden.

Antwort des Bundesrates.